Silicon Valley Bank (SVB) Germany Branch - BaFin ordnet Moratorium an - Gefahr für Start-ups ?

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute, am 13.03.2023 gegenüber der Silicon Valley Bank Germany Branch ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Ferner ordnete die BaFin die sofortige Schließung für den Kundenverkehr an (Moratorium). Lesen Sie hier, warum dies der Fall ist und was das für Kunden bedeutet.

1. BaFin ordnet Moratorium gegenüber der  Silicon Valley Bank Germany Branch an

Nachdem die amerikanische Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) ihre Maßnahmen zum Schutz der Einleger gegenüber der Silicon Valley Bank in Santa Clara am 10.03.2023 angeordnet hatte, musste die BaFin ein Moratorium gegenüber der deutschen Zweigstelle der Bank anordnen, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern. Verbunden wurde dies mit einem Veräußerungs- und Zahlungsverbot, sodass keine Vermögenswerte aus der Bank abfließen. Die Zweigstelle wurde für den Kundenverkehr geschlossen. 

Die Maßnahmen sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. 

Hintergrund ist die wirtschaftliche Schieflage der Silicon Valley Bank (SVB) in den USA, einer Bank vornehmlich für Start-up-Finanzierungen. Bis zur Klärung der weitere Vorgehensweise bei diesem Kreditinstitut hat die BaFin nun erstmal einen weiteren Mittelabfluss gestoppt. 

2. Was ist ein Moratorium und was heißt das für Kunden? 

a) Was ist Moratorium? 

Der Begriff des Moratoriums umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die die BaFin erlassen kann, um die Vermögenswerte der Bank zu schützen bzw. zu verhindern, dass diese in einer Krisensituation unkontrolliert aus der Bank abfließen. Die BaFin kann z.B. dem Institut untersagen, Zahlungen zu leisten - also beispielsweise Einlagen oder zugesagte Kredite an Kunden auszuzahlen - oder Vermögensgegenstände zu veräußern. Ferner kann die BaFin dafür anordnen, dass die Bank keine Zahlungen mehr entgegennimmt – es sei denn, diese sind zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt (§ 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 bis 6 KWG).

b) Was bedeutet ein Moratorium für Kunden? 

Kunden, die Einlagen bei der Bank haben, können für den Moment erst einmal nicht auf diese zugreifen. Auch Auszahlungen von bereits bewilligten Krediten erfolgen für den Moment nicht. 

Andererseits müssen Kunden der Bank ihre Verpflichtung gegenüber dem betroffenen Kreditinstitut weiter erfüllen. Die Leistungspflicht des Kunden gegenüber der Bank wird also durch das Moratorium nicht berührt. 

Kunden mit Schließfächern haben aufgrund der Schließung der Bank meist keinen Zugriff mehr auf diese. Da die im Schließfach befindlichen Vermögenswerte aber im Eigentum des Kunden stehen, kann die BaFin auf gesonderten Antrag hin den Zugriff zulassen. Hierzu muss man sich individuell an das betroffene Kreditinstitut wenden. In der Regel ist aber ein solcher Zugriff dann möglich. 

Auch Wertpapierdepots befinden sich in der Regel im Eigentum des Bankkunden, sofern sie nicht z.B. für einen Kredit sicherungsübereignet sind. Wenn das nicht der Fall ist, hat der Kunde vollen Zugriff auf sein Wertpapierdepot.

Da die Bank nicht wirklich Einlagen angenommen hat, aber eine Reihe von Start-ups finanziert hat, dürften sich die Folgen damit in erster Linie bei diesen Start-ups zeigen. Möglicherweise geraten diese nun in Zahlungsschwierigkeiten. 

3. Wie geht es weiter?

Die BaFin prüft nun, ob das betroffene Kreditinstitut "gesund" genug ist, um alle Verbindlichkeiten zu erfüllen. Wenn dies der Fall ist, wird die Bank geordnet abgewickelt. Wenn dies nicht der Fall ist, hat die BaFin das sog. "Insolvenzantragsmonopol". Das bedeutet, dass kein Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen kann, sondern dass dies nur durch die BaFin erfolgen kann. Meist wird dann auch der Entschädigungsfall für die Kundeneinlagen festgestellt, die in bestimmter Höhe abgesichert sind. 

Zugesagte Kredite werden aber unter Umständen nicht mehr ausgezahlt, sodass zumindest die Kunden und Start-ups die sich auf eine Kreditauszahlung eingestellt hatten, um eine Alternative kümmern sollten.  

Update: Gemäß Mitteilung der BaFin vom 20.03.2023 hat diese der SVB Bank als Zweigstelle der Silicon Valley Bridge Bank N.A die Erlaubnis für das Kreditgeschäft und das Einlagengeschäft gestattet. Damit ist die Fortführung des Geschäftsbetriebes gesichert. 

Wenn Sie Fragen zu Ihren Einlagen, Schließfächern, Depots einerseits oder aber zu Ihrer Finanzierung bei der Silicon Valley Bank Germany Branch haben, können Sie mich gern ansprechen. Die können mir über das unten stehende Formular eine Nachricht zukommen lassen, mich anrufen oder aber Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . Die Erstbewertung ist kostenlos. 


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