Schreiben v. Siemens Industry Software (SISW) weg. Urheberrechtsverletzung Solid Edge

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I. Zu dem in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Schreiben

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt ein Schreiben der Siemens Industry Software GmbH („SISW“) vor, in welchem eine Lizenzverletzung der angeschriebenen Organisation vorliegen soll. Die Siemens Industry Software GmbH gibt in ihrem Schreiben an, dass sie für die Sicherstellung der Verwendung von Siemens- Software in Übereinstimmung mit den für die Siemens-Software geltenden Lizenzbedingungen, sowie lokalem und internationalem Urheberrecht, zuständig sei. Die SISW habe Informationen erhalten, welche darlegen, dass das angeschriebene Unternehmen eine unlizenzierte SISW-Software auf einem Rechner installiert habe, welcher sich im Firmennetz eingeloggt hat. Das Schreiben enthält verschiedene Rechnerdaten, wie die Client-Emaildomain, den Hostnamen, die MAC-Adresse und die unlizenzierte Software, wodurch es der SISW möglich sei, das angeschriebene Unternehmen mit dem Rechner in Verbindung zu bringen, welcher die unlizenzierte Software installiert haben soll.

II. Urheberrechtlicher Schutz einer Software

Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Urheberrecht, muss zunächst ein Werk im Sinne des § 2 UrhG vorliegen. Eine Software kann ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG geschütztes Computerprogramm und somit ein Werk darstellen. Erfüllt die Software den Werkcharakter, dann richtet sich der Schutz nach dem § 69a UrhG. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Dies geschieht beispielsweise durch Lizenzen. Der Rechteinhaber kann Dritten ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht einräumen. Sollte eine Software ohne das Einverständnis des Rechteinhabers genutzt, verbreitet oder vervielfältigt werden, kann dieser Ansprüche aus dem Urheberrechtsgesetz geltend machen. 

Für den Urheber ist vor allem ein möglicher Schadensersatzanspruch von Interesse. Bei der Berechnung der Höhe des Schadensersatzes gibt es unterschiedliche Methoden Es kann der tatsächlich entstandenen Schaden (§ 97 Abs. 2 S. 1 UrhG), der Verletzergewinns (§ 97 Abs. 2 S. 2 UrhG) oder die sogenannte Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG) berücksichtigt werden. Im Rahmen der Lizenzanalogie wird gefragt, was hätte der Verletzer zahlen müssen, wenn er sich eine Lizenz eingeholt hätte. Es findet jedoch keine Nachlizenzierung in Form eines nachträglich abgeschlossenen Lizenzvertrages statt.

III. Wie ist das Schreiben der Siemens Industry Software GmbH einzuordnen?

Bei dem vorliegenden Schreiben der SISW handelt es sich nicht um das Schreiben einer Kanzlei und auch nicht um eine „klassische“ Abmahnung. Für eine „klassische“ Abmahnung fehlt es vor allem an der Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem wurde festgestellt, dass auch Mandaten anderer Kanzleien ähnliche Schreiben der SISW bekommen haben. 

Die SISW macht grundsätzlich den Eindruck, an einer außergerichtlichen Einigung interessiert zu sein. Dennoch sollte das Schreiben zunächst gründlich überprüft werden, bevor auf das Schreiben geantwortet und auf die Forderungen eingegangen wird. Vor allem die Höhe des Schadensersatzes auf Grundlage der Lizenzanalogie sollte auf ihre Angemessenheit geprüft werden. Bei Erhalt eines solchen Schreibens empfiehlt es sich einen auf das IT- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.

IV. Haben Sie ein ähnliches Schreiben erhalten? Rufen Sie sofort die AID24 Rechtsanwaltskanzlei an!

Bei Erhalt eines solchen Schreibens sollte geprüft werden, ob es rechtmäßig ist. Als Service der AID24 Rechtsanwaltkanzlei wird Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon bei Abmahnungen angeboten, welche jedoch vom Beratungsinhalt und -umfang keine vollständige Erstberatung darstellt.

  • Besonders vertiefte Kenntnisse im IT-Recht und Urheberrecht,
  • Mandanten gegen Abmahngegner seit mehr als 10 Jahren vertreten,
  • In vielen Fällen konnten wir sehr erhebliche Fehler im Schreiben finden
  • Wir konnten u.a. aus Mandaten gegen folgende Gegnerkanzleien wertvolle Erfahrung sammeln:
    •     IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    •     Waldorf Frommer (Frommer Legal) Rechtsanwälte
    •     Kanzlei Sawari
    •     CBH Rechtsanwälte
    •     Grünecker Patent- und Rechtsanwälte
    •     Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft
    •     Harmsen Utescher Rechtsanwalts- und Patentanwalts mbB
    •     Rechtsanwalt Daniel Sebastian
    •     Kornmeier & Partner Rechtsanwälte
    •     WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    •     Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    •     DLA Piper UK LL
    •     usw.

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