SolarWorld AG Anleihen und die anstehende Gläubigerversammlung

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Die geplante Weichenstellung für die beiden Anleihen des Solarzellenherstellers SolarWorld AG ist vorerst ausgefallen. Mangels Beteiligung waren die beiden Gläubigerversammlungen für die Anleihen A1CR73 und A1H3W6 nicht beschlussfähig. Bei den beiden Versammlungen nach Pfingsten 2013 waren nur4,62% bzw. 7,5% des jeweiligen Gesamtvolumens der Anleihen repräsentiert, jedoch wäre eine Beteiligungsquote von 50% erforderlich gewesen, um wirksam Beschlüsse fassen zu können.

Daher muss die Entscheidung, ob und welcher gemeinsamen Vertreter die Anleihegläubiger während der Sanierung der SolarWorld AG vertritt, vertragt werden. Ein konkreter Termin für die zweiten Versammlungen steht noch nicht fest. Die SolarWorld AG teilt jedoch mit, dass der Folgetermin für die beiden Gläubigerversammlungen Anfang Juli 2013 stattfinden solle.

Die Konsequenz ist, dass die SolarWorld AG nun eine weitere Gläubigerversammlung einberufen wird. Bei den zweiten Gläubigerversammlungen der Anleihen A1CR73 und A1H3W6 gibt es einen wesentlichen Unterschied zu den ersten Versammlungen: Das Beteiligungsquorum von 50% muss bei den zweiten Versammlungen nicht mehr erreicht werden, um wirksame Beschlüsse fassen zu können. Da es auf das abstimmende Kapital ankommt, sind daher auch Minderheitsentscheidungen möglich.

Das bedeutet, dass es auf die Abstimmung der dann anwesenden bzw. vertretenen Anleiheinhaber ankommt. Dies sollten die Anleger der SolarWorld AG-Anleihen unbedingt in ihre Überlegungen einbeziehen und sich gegebenenfalls überlegen, ob sie nicht eine Anwalt oder einen anderen Vertreter für sie abstimmen lassen sollen. Anleger, die sich beteiligen, können das weitere Schicksal ihrer Anleihen mitbestimmen. Immerhin geht es darum, einen Teil des Kurses der Anleihen während der Restrukturierung zu bestimmen.

Anleger der SolarWorld AG-Anleihen, die jetzt rechtlichen Beistand wünschen und sich z.B. auf der zweiten Gläubigerversammlung vertreten lassen möchten, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits hunderte Anleger anderer Unternehmensanleihen, die z. B. über eine Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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