SolarWorld AG Anleihen: Zweite Gläubigerversammlung muss einberufen werden

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Es bleibt spannend für die Anleger der SolarWorld AG-Anleihen: Am 22.05.2013 fand die erste von zwei Gläubigerversammlungen statt. Bei dieser Veranstaltung sollten die Anleger darüber abstimmen, ob ein gemeinsamer Vertreter für die Anleihe 6,375 % Solar World AG 11/16 bestellt wird. Jedoch konnte mangels Beteiligung kein Beschluss darüber gefasst werden, welcher der beiden aufgestellten Kandidaten dieses Amt übernehmen soll. Es waren weniger als 5% des Gesamtvolumens der Anleihe repräsentiert - es wäre aber eine Beteiligungsquote von 50% erforderlich gewesen, um wirksam Beschlüsse fassen zu können.

Die Konsequenz ist, dass die SolarWorld AG nun eine weitere Gläubigerversammlung einberufen wird. Es gibt bei dieser zweiten Versammlung einen wesentlichen Unterschied zu der ersten Versammlung: Es muss nicht das Beteiligungsquorum von 50% erreicht werden, damit wirksame Beschlüsse gefasst werden können.

Andere Voraussetzungen für Beschlüsse bei nächster Gläubigerversammlung

Das bedeutet, dass es auf die Abstimmung der anwesenden bzw. vertretenen Anleiheninhaber ankommt. Dies sollten die Anleger der SolarWorld AG-Anleihen unbedingt in ihre Überlegungen einbeziehen und sich gegebenenfalls überlegen, ob sie nicht eine Anwalt oder einen anderen Vertreter für sie abstimmen lassen sollen - nur so können sie selbst mitbestimmen, wer ihre Interessen vertritt. Ein konkreter Termin für die zweite Versammlung steht noch nicht fest, der Solarzellenhersteller teilt jedoch mit, dass der Folgetermin für die Gläubigerversammlung Anfang Juli stattfinden solle.

Heute, am 23.05.2013 folgt die nächste Gläubigerversammlung für die Anleihe 6,125 % SolarWorld AG 10/17, auf welcher es ebenfalls darum geht, ob ein gemeinsamer Vertreter der Gläubiger bestellt wird.

Anleger der SolarWorld AG-Anleihen, die jetzt rechtlichen Beistand wünschen und sich z.B. auf der zweiten Gläubigerversammlung vertreten lassen möchten, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits hunderte Anleger anderer Unternehmensanleihen, die z. B. über eine Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben.

Weitere Informationen über die SolarWorld-Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen befinden sich auf der Internetseite www.solarworld-interessengemeinschaft.de

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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