Sozialrecht Berlin: Keine Begrenzung der Unterkunftskosten bei Umzug in ein anderes Bundesland

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Das Bundessozialgericht hat am 1. Juni 2010 entschieden, dass das JobCenter einem Bürger, der Arbeitslosengeld II bezieht, nach seinem Umzug von Bayern nach Berlin die für Berlin angemessenen Kosten der Unterkunft erstatten muss, selbst wenn seine Wohnung in Bayern günstiger war.

§ 22 SGB II berechtige das JobCenter nicht zur Kürzung der zu übernehmenden Unterkunftskosten. Artikel 11 Grundgesetz (Freizügigkeitsgrundrecht) verbiete die Kürzung bei Umzügen, die über den kommunalen Bereich hinausgehen.

Allerdings besteht das Recht zur Kürzung der Unterkunftskosten bei nicht erforderlichen Umzügen innerhalb der gleichen Kommune nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nach wie vor.

Für eine konkrete Beratung oder Ihre Vertretung gegen das JobCenter stehe ich ihnen gern zur Verfügung.


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