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Sozialrecht – (Taxi)-Fahrer kann auch ohne Taxi (Fahrzeug) selbständig sein!

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Einige Branchen sind immer wieder Gegenstand von unangekündigten Prüfungen durch Zoll, Polizei oder Rentenversicherung. Dazu zählen vor allem die Baubranche aber auch das Transportgewerbe. Im Transportgewerbe herrscht ein extremer Preisdruck, welcher nicht selten zu rechtlich bedenklichen Vertragsverhältnissen führt. Das Sozialrecht gerät dabei schnell aus dem Blick. Es sollte so früh wie möglich fachkundigen Rat eines Anwalts für Sozialrecht eingeholt werden.

Für die Rentenversicherung ist der Fall einfach. Fahrer ohne Fahrzeug sind sozialversicherungspflichtig.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 23.05.2017, – Az. B 12 KR 9/16 R – zu der Frage des sozialrechtlichen Status von Fahrern ohne Fahrzeug Stellung bezogen:

„(…) Dass die am „Mietmodell“ beteiligten Taxifahrer nicht Eigentümer der genutzten Fahrzeuge und damit nicht iS von § 903 S 1 BGB berechtigt waren, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen, ist ebenfalls lediglich ein gegen selbstständige Tätigkeit sprechendes Indiz, steht dieser aber nicht von vornherein entgegen. (…)“

Ergänzungen des Anwalts für Sozialversicherungsrecht:

Das Urteil bestätigt die aktuellen Tendenzen in der Rechtsprechung. Danach wird zunehmend nicht auf pauschale Bewertungen, sondern auf den konkreten Einzelfall abgestellt. Die Entwicklung der Arbeitswert setzt sich auch in den Urteilen der Sozialgerichte durch. Das bestimmte Tatsachen sich „aus der Natur der Sache“ ergeben, findet zunehmend Beachtung. Zudem wird anerkannt, dass heute vielfach die Arbeitskraft höher zu bewerten ist als der Einsatz von Betriebsmitteln.

Das Urteil ist auch in anderer Hinsicht beachtlich. Das BSG hat entschieden, dass eine pauschale Übernahme von Sachverhalten aus Strafverfahren nicht in Betracht kommt. Die Sozialgerichte haben eigenständig zu ermitteln und können nicht einfach auf eine strafrechtlichen Verurteilung verweisen.

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten.

Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit!


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