Sparda-Bank Baden-Württemberg droht Darlehensnehmern mit Klage!

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Sparda-Bank Baden-Württemberg droht Darlehensnehmern mit Klage! Oder: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel!

Nachdem die Sparda-Bank im Zuge der großen Widerrufswelle vor allem in den Jahren 2015–2016 mit zahlreichen Klagen in Sachen Darlehenswiderruf überzogen wurde, dreht diese nun den Spieß um.

In jüngeren Schreiben an Darlehensnehmer, welche zuvor den Darlehenswiderruf ihr gegenüber erklärten, sodann aber nicht weiter gerichtlich verfolgt haben, droht diese nun mit einer Klage, sollten diese nicht innerhalb einer sehr kurz bemessenen Frist eine Vereinbarung zugunsten der Bank unterschrieben haben.

Zum Hintergrund:

Die Darlehenswiderrufsmaterie ist rechtlich höchst umstritten. Divergierende Entscheidungen der Instanzgerichte haben in den letzten Jahren zu einer Flut nicht immer nachvollziehbarer Gerichtsentscheidungen geführt. Die Stuttgarter Kanzlei MPH Legal Services hat dabei im Jahre 2015 ein richtungsweisendes Verfahren in 1. (Landgericht Stuttgart, Urt. v. 12.05.2015, 25 O 221/14) und 2. Instanz (OLG Stuttgart, Urt. v. 01.12.2015, 6 U 107/15) gegen die Sparda-Bank Baden-Württemberg gewonnen. Auch vor dem BGH war die Genossenschaftsbank sodann im Zuge der von ihr eingelegten Revision chancenlos (BGH, Urt. v. 16.05.2017, XI ZR 586/15). Die Widerrufsbelehrungen/Widerrufinformationen wurden bankseitig immer wieder geändert. Je nach Formulierung und Ausgestaltung sind die Erfolgsaussichten unterschiedlich.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, berät Sie als Darlehensnehmer in diesen und anderen Bankrechtsangelegenheiten.


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