Sparkasse Mittelthüringen - Fehlerhafte Widerrufsbelehrung?

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Dadurch, dass in Darlehensverträgen großer nationaler Banken bisher viele Fehler aufgedeckt wurden, fassen nun richtigerweise auch Verbraucher die lokal ansässigen Sparkassen ins Auge. Die Darlehensverträge werden dabei überwiegend auf Fehler in der Widerrufsbelehrung rechtlich überprüft.

Wann ist eine Überprüfung sinnvoll?

Die rechtliche Überprüfung kann gerade dann sinnvoll sein, wenn der Darlehensnehmer aus einem teuren Kredit aussteigen will um die aktuell günstigen Zinsen zu nutzen.

Denn zwar kann ein Darlehensvertrag grundsätzlich jederzeit beendet werden. Jedoch wird dann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Dies ist eine Art Vertragsstrafe, mit der sich die Banken regelmäßig gegen zinsbehafteten Rückzahlungsausfall durch den Darlehensnehmer wirtschaftlich absichern. Diese Vorfälligkeitsentschädigung bedeutet meist eine hohe finanzielle Belastung der Darlehensnehmers, so dass sich dann der Ausstieg trotz eventuell günstigeren Zinsen bei einem neuen Darlehen finanziell nicht rentiert.

Die Pflicht der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann jedoch umgangen werden, sofern dem Darlehensnehmer immer noch die Ausübung eines Widerrufsrechts zusteht.

Wann kann der Darlehensvertrag der Sparkasse Mittelthüringen widerrufen werden?

Grundsätzlich steht Verbrauchern nach §355 BGB ein Widerrufsrecht zu, welches dieser innerhalb 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages (§355 Abs.2 BGB) ausüben kann. Diese Frist dürfte in den meisten Fällen jedoch bereits verstrichen sein.

Dennoch könnte gegebenenfalls noch eine Möglichkeit bestehen den Vertrag zu beenden ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Widerrufsrecht auch nach den gesetzlich vorgesehenen 14 Tagen noch ausgeübt werden:

1. Der Darlehensvertrag muss zwischen der Sparkasse Musterstadt und einem Verbraucher geschlossen worden sein, denn nur diese können kraft Gesetz von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

2. Der Darlehensvertrag mit der Sparkasse muss nach dem 01.11.2002 geschlossen worden sein, denn vorher war das Widerrufsrecht gesetzlich nicht verankert.

3. Die verwendete Widerrufsbelehrung im Vertrag der Sparkasse muss fehlerhaft sein, denn dann wurde der Darlehensnehmer nie ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt.

Die Sparkassen haben bei ihren Vertragsgestaltungen meist eigene aber irreführende Widerrufsformulierungen verwendet und nicht eine von dem Gesetz mustergleiche Widerrufsbelehrung. Die Folge dieser falschen Belehrung ist, dass die in § 355 Abs. 2 BGB verankerte 14-tägige Frist zum Widerruf nicht zu laufen beginnt. Und das zwar solange, bis der Vertragspartner ordnungsgemäß über sein Recht aufgeklärt wurde. Dem Ganzen liegt das so genannte Deutlichkeitsgebot zugrunde, welches das Verbraucherrecht stärkt und vor der wirtschaftlichen Stärke großer Unternehmen schützen soll. Wenn der Kreditnehmer allerdings nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden ist, so kann er dieses auch heute noch ausüben.

Inwieweit bei der Sparkasse Mittelthüringen oder auch bei anderen Sparkassen Fehler bei den Darlehensverträgen gemacht wurde kann nicht pauschal beurteilt werden. Ob auch Ihr Vertrag eine falsche Widerrufsbelehrung enthält. Eine Einzelfallprüfung ist hier stets erforderlich.

Darlehensnehmer der Sparkasse Mittelthüringen können ihre Verträge von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden einer kostenlosen Vorprüfung unterziehen lassen. Wir können feststellen, ob ihre Verträge fehlerhaft sind und Sie daher auch jetzt noch von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Senden Sie uns dazu einfach Ihre Verträge samt Fragebogen zu. Nutzen Sie hierfür den Mandantenfragebogen, den Sie am Ende dieser Seite finden. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und melden uns nach Ergebnis der Prüfung bei Ihnen für eine telefonische Erstberatung. Sollte die Prüfung durch unsere Rechtsanwälte positiv ausfallen, übernimmt die bestehende private Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung.


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