Sparkassenkunden können viel Geld sparen; prüfen Sie einen Widerruf!

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Bei tausenden Kunden von Sparkassen steht aktuell oder zeitnah die Anschlussfinanzierung ihrer nach dem 10.06.2010 geschlossenen Immobiliardarlehensverträge an.

Bei solchen mit Sparkassen im Zeitraum 11.06.2010 bis ins Jahr 2011 abgeschlossenen Verträgen finden sich jedoch eindeutige Fehler, die einen Widerruf dieses Vertrags ermöglichen, sodass eine etwaige Vorfälligkeit erspart werden kann, Nutzungsersatzansprüche entstehen und zudem eine vorzeitige Umfinanzierung möglich wird. 

Seit BGH, Urteil vom 22.11.2016, XI ZR 434/15 ist klar, dass die zuständige Aufsichtsbehörde des Darlehensgebers als Pflichtangabe die Widerruflichkeit ermöglicht, wenn sie – wie bei Sparkassen – im Vertrag nicht angegeben wird. 

Verschiedene Instanzgerichte haben zudem den Versuchen von Sparkassen, sich hier auf Angaben im ESM (Europäisches Standardisiertes Merkblatt) oder im Preis- und Leistungsverzeichnis zu berufen, eine klare Absage erteilt, etwa OLG Hamburg, Urteil vom 25.04.2018, 13 U 190/17 und OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.03.2017, 17 U 58/16.

Es handelt sich dabei um untaugliche Versuche, den Kunden diese Information gleichsam nachträglich unterzuschieben.

Häufig reicht daher schon die außergerichtliche fachkundige Unterstützung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, um die Sparkasse zu einem Einlenken zu veranlassen. Dabei kann der Darlehensnehmer schnelle tausende, in einige Fällen sogar deutlich über zehntausend Euro sparen oder erstattet bekommen.

Aber auch bei anderen Kreditinstituten und anderen Zeiträumen sind häufig noch Ansätze für einen erfolgreichen Widerruf gegeben. Auf die Rechtstipps 

hier

und

hier

kann verwiesen werden.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob Ihr Darlehen erfolgreich widerrufen werden kann oder ob ein bereits erklärter Widerruf Aussichten auf erfolgreiche Durchsetzung hat.

Rechtsanwalt Koch hat bereits weit über 1.000 Verträge auf ihre Widerruflichkeit geprüft und mehrere hundert gerichtliche und noch mehr außergerichtliche Verfahren erfolgreich geführt – er wird dementsprechend auf der Seite der Stiftung Warentest als Experte in diesem Bereich geführt.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

www.widerruf-durchsetzen.de


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