Sparvertrag der Kreissparkasse Stendal – Urteil des Landgerichts – Prämiensparen 99 Jahre

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Das Urteil

Durch Urteil vom 14. November 2019 hat das Landgericht Stendal in einem Verfahren gegen die Kreissparkasse Stendal festgestellt, dass die Kündigung eines Prämiensparvertrages nicht wirksam war. Dies gibt vielen Sparern Hoffnung, deren Sparvertrag in der letzten Zeit gekündigt wurde.

Das Urteil des Landgerichts Stendal in dem Verfahren zum Az. 22 S 104/18 ist rechtskräftig, nachdem das Landgericht die Revision nicht zugelassen hat. Da eine Nichtzulassungsbeschwerde der Sparkasse angesichts des Streitwerts nicht möglich ist, kann dieses Urteil nicht mehr durch den Bundesgerichtshof überprüft werden. Es könnte damit Signalwirkung für weitere Verfahren entfalten.

Das Problem

Gegenstand der Entscheidung war ein Prämiensparvertrag, der steigende Prämien bis zum 15. Vertragsjahr vorsah, und bei dem zu einem späteren Zeitpunkt anlässlich der Vertragsübertragung noch zusätzlich auf eine Vertragslaufzeit von 1188 Monaten hingewiesen wurde. Die Kreissparkasse hatte gleichwohl gekündigt.

Die Prämiensparverträge sind für die Sparkassen insbesondere wegen der jährlichen Prämien unrentabel geworden. Daher wurden in den letzten Jahren Tausende von Sparverträgen durch die Sparkassen gekündigt. Für einen erheblichen Teil der Verträge steht hier eine rechtliche Klärung noch aus.

Hinzukommt, dass vielfach gegen die Zinsberechnung der Sparkassen rechtliche Bedenken bestehen. Der Bundesgerichtshof hatte hier bereits früher entsprechende Vertragsklauseln bemängelt. Eine Neuberechnung der Zinsen kann daher oft einen erheblichen Vorteil für Verbraucher mit sich bringen.

Der BGH

Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 14. Mai 2019, XI ZR 345/18, zu einem anderen Prämiensparvertrag der Kreissparkasse Stendal entschieden, dass die dort nach mehr als 15 Jahren ausgesprochene Kündigung wirksam war. Bei dem dortigen Vertrag wurde jedoch keine konkret bezifferte Laufzeit angegeben. Das höchstrichterliche Urteil betrifft mithin eine in wesentlichen Details abweichende Sachverhaltskonstellation.

Die Verbraucherzentralen

Das Gerichtsverfahren in Stendal wurde von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt unterstützt. Die Verbraucherzentralen spielen hier immer wieder eine aktive Rolle, um die Rechte von Sparern zu unterstützen. So hat die Verbraucherzentrale Sachsen in diesem Jahre die erste Musterfeststellungsklage zur Überprüfung der Zinsberechnung in Sparverträgen eingereicht.

Die Bedeutung für weitere Sparkassen

Ähnliche Verträge wurden auch von anderen Sparkassen angeboten und in der letzten Zeit gekündigt. So hat die Sparkasse Oder-Spree bei einem gleichartig gestaffelten Prämiensparvertrag in späteren Kontoauszügen wiederholt auf ein Fälligkeitsdatum im Jahr 2100 (ja, nicht 2010, sondern 2100!), also 99 Jahre nach Vertragsschluss hingewiesen. Diese Verträge wurden nun im Herbst 2019 gekündigt.

Der Weg zum Anwalt

Sparer, die in ähnlicher Konstellation von der Kündigung eines Prämiensparvertrages betroffen sind, sollten einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zurate ziehen. Rechtsanwalt Dethloff vertritt als Fachanwalt auf diesem Gebiet betroffene Sparer außergerichtlich und gerichtlich und bietet als ersten Schritt eine kostenfreie Ersteinschätzung der rechtlichen Möglichkeiten an.



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