Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen
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Die Staatsanwaltschaft Trier hat einen 23-jährigen Studenten wegen fahrlässiger Tötung nach § 222 StGB in zwei Fällen angeklagt. Der Mann soll am Karfreitag, den 3. April 2015, einen schweren Unfall mit zwei Toten verursacht haben.
Der Unfall passierte laut Anklage am frühen Morgen des 3. April 2015 Taben-Rodt an der Saar. Der 23-jährige Angeklagte war zusammen mit einem anderen Mann auf der B 51 vom saarländischen Mettlach kommend in Richtung Saarburg unterwegs.
In einer langgezogenen Kurve soll er die Kontrolle über seinen Wagen verloren haben, auf die Gegenfahrbahn geraten und dort frontal mit einem entgegenkommenden Auto kollidiert sein. In diesem Wagen starben zwei Männer im Alter von 43 und 54 Jahren.
Erschwerend dürfte hier hinzukommen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat erheblich betrunken war. Bei ihm wurden durch einen durchgeführten Alkoholtest mindestens 1,6 Promille gemessen. Bei dem Unfall soll der Angeklagte etwa 100 Stundenkilometer schnell gewesen sein. Er selbst und sein Beifahrer wurden schwer verletzt.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
§ 222 StGB:
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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