Stadtsparkasse Düsseldorf: Darlehen widerrufen und Zinsen sparen!

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Update: Dieser Artikel ist z. T. veraltet. Ob Ihnen bei einem vor oder nach dem 10.06.2010 geschlossenen Darlehensvertrag ein Widerrufsrecht zustehen könnte, entnehmen Sie bitte dem Rechtstipp Update Widerrufsjoker Immobiliendarlehen 2017 oder stellen Sie bei Rechtsanwalt Dr. Schweers direkt eine Anfrage.

Die Stadtsparkasse Düsseldorf ist eine öffentlich-rechtliche Sparkasse mit Sitz in Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen. Ihr Geschäftsgebiet sind die Städte Düsseldorf und Monheim am Rhein.

Viele Düsseldorfer und Monheimer haben für ihre Immobilie bei der Sparkasse Düsseldorf ein Darlehen aufgenommen. Während die Kreditzinsen sinken und sinken, zahlen die Kunden der Sparkasse Düsseldorf weiterhin die Hochzinsen aus der Vergangenheit, bis die Zinsbindung zu Ende ist.

Mit dem „Widerrufsjoker“ können viele Zinsen gespart werden.

Der Widerrufsjoker ist ein gesetzliches Recht und vom Gesetzgeber so gewollt. Der Gesetzgeber gab Verbrauchern ab 2002 ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Die Zweiwochenfrist galt aber nicht, wenn die Widerrufsbelehrung, die jede Bank Darlehensnehmern schriftlich zu erteilen hatte, den hohen Ansprüchen des Gesetzgebers nicht genügte. Die Belehrungen der Sparkasse Düsseldorf waren nach Meinung vieler Experten unzureichend. Folge: Das Widerrufsrecht galt „ewig“.

Mit anwaltlicher Hilfe kann es durch den Widerruf gelingen, einen günstigeren Zinssatz auszuhandeln oder Vorfälligkeitsentschädigung sofort zu tilgen. Ist der Kredit bereits getilgt, kann der Darlehensnehmer Erstattungsansprüche, d.h. Anspruch auf bares Geld haben.

Weist die Bank den Widerruf widerrechtlich zurück, kann geklagt werden. Wer sein Prozesskostenrisiko ausschalten will, kann einen Prozesskostenfinanzierer einbinden. Rechtsanwalt Dr. Schweers arbeitet mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammen. Der Mandant muss sich allerdings darauf einstellen, einen Teil des eingeklagten Vorteils an den Prozesskostenfinanzierer abzugeben. Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken kann der Verbraucher sein Recht ebenfalls abgesichert und mit Nachdruck verfolgen.

Leider läuft Darlehensnehmern der Sparkasse Düsseldorf die Zeit davon. Der Gesetzgeber wird den „Widerrufsjoker” für Darlehensverträge abschaffen, die zwischen dem 01.08.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen wurden. Jeder Verbraucher hat nur noch bis zum 21.06.2016 Zeit, seinen Darlehensvertrag zu widerrufen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass der Widerruf bis dahin zwar bei der Bank angekommen sein muss. Der Verbraucher muss aber nicht bis dahin Klage erhoben oder andere kostenträchtige Maßnahmen ergriffen haben.

Der Verfasser prüft gerne Ihre Möglichkeiten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt per E-Mail und Telefon auf. Bevor Kosten entstehen, weist Sie der Verfasser ausdrücklich darauf hin.


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