Steilmann SE: Mode-Insolvenz trifft Aktionäre und Anleihegläubiger überraschend

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Die Steilmann SE aus Bergkamen teilte gestern Abend mit, unverzüglich Insolvenzantrag stellen zu wollen. Die Nachricht traf die Märkte überraschend, trotz eines verpatzten Börsengangs im Dezember 2015 und zahlreicher Insolvenzen der deutschen Modeindustrie in jüngerer Vergangenheit. Sowohl Aktionäre als auch Anleihegläubiger werden Verluste hinnehmen müssen.

Das Unternehmen war erst im vergangenen Herbst an die Börse gegangen und wollte damit Geld für seine ambitionierten Expansionspläne einsammeln. Dies war überwiegend gescheitert, nachdem anstatt des geplanten Bruttoemissionserlöses von bis zu € 200 Mio. nur lediglich die Mindestgröße von 8,8 Mio. platziert werden konnte. Die für den Börsengang angekündigten Expansionspläne waren damit gescheitert, stattdessen sollte das wenige eingesammelte Kapital für die Teilzahlung eines gestundeten Kaufpreises verwendet werden.

Zum Jahresende musste das Unternehmen die eigene Umsatzprognose zurücknehmen und sogar rote Zahlen vermelden. Das warme Winterwetter machte dann auch dem weiteren Geschäftsverlauf einen Strich durch die Rechnung. Offenbar waren die Geldeingänge im ersten Quartal 2016 zu gering, dass jetzt die Zahlungsunfähigkeit festgestellt werden musste.

Der Kapitalmarkt wurde von dieser Entwicklung offenbar völlig überrascht. Mit Anleihenkursen von zuletzt knapp 70 % des Nominalbetrags waren die wirtschaftlichen Schwierigkeiten zwar erkennbar, aber eine Insolvenz ganz offensichtlich nicht eingepreist. „Die Zahlungsmittel werden ja nicht über Nacht knapp geworden sein, hier wird man sich die Entwicklung der letzten Monate und insbesondere die Umstände des Börsengangs ansehen müssen“, kommentiert Rechtsanwalt Daniel Vos von der auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Sozietät Müller Sedel Vos.

Der nun gerichtlich zu bestellende vorläufige Insolvenzverwalter wird eine wichtige Rolle spielen, um alsbald ein klares Bild von der konkreten wirtschaftlichen Situation der Unternehmensgruppe zu entwickeln. Wie es dann weitergeht, entscheiden nach der Insolvenzordnung die Gläubiger. „Die Anleihegläubiger sollten die sich ihnen in der Insolvenz bietenden Instrumente nutzen und einen gemeinsamen Vertreter bestellen. Nur so kann diese zentrale Gläubigergruppe ihre Durchschlagkraft bei der Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens sicherstellen und nutzen“, rät Rechtsanwalt Daniel Vos.

Über Müller Seidel Vos, Köln

Müller | Seidel | Vos Rechtsanwälte ist eine auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei. Jeder der vier Gründungspartner ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über langjährige Erfahrungen und exzellente Kenntnisse in diesem Bereich. Die Sozietät berät und vertritt bundesweit Bankkunden und Kapitalanleger bei Problemen und Rechtsstreitigkeiten mit Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern, Initiatoren und sonstigen Verantwortlichen von Kapitalanlageprodukten. Die Mandantenstruktur reicht dabei vom Kleinanleger über Family-Offices bis hin zu institutionellen Investoren. Zudem nehmen die Partner der Sozietät in etlichen Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren gebündelt die Interessen von großen Anlegergruppen z.B. als gemeinsamer Vertreter oder in Gläubigerausschüssen war.



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