Stellenabbau bei Fresenius Kabi? Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Fresenius Kabi, die Medikamenten- und Ernährungssparte des Fresenius-Konzerns, plant den Abbau von rund 250 Arbeitsplätzen in der Bundesrepublik. Das berichtet das Handelsblatt in einem online-Artikel vom 02.06.2022.

Wie sollte man sich als dort beschäftigter Arbeitnehmer am besten verhalten, um einen Verlust des Arbeitsplatzes möglichst zu vermeiden? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

1. Vorsicht bei Änderungen am Arbeitsplatz

Manche Unternehmen führen vor einem Stellenabbau Umstrukturierungen oder andere das Arbeitsverhältnis betreffende Änderungen durch. Für den Arbeitnehmer kann das zur Folge haben, dass die Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung dann eher erfüllt sein würden.

Arbeitnehmertipp: Arbeitnehmer sollten einer Versetzung in eine andere Abteilung oder Änderung seiner Arbeitsbedingungen möglichst nicht zustimmen. Zumindest sollte man jede Änderung und mögliche Folgen zuerst mit einem entsprechend spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen.

2. Keine Kündigungsgründe liefern

Arbeitgeber, die Stellen abbauen wollen, achten oft besonders genau auf mögliche verhaltensbedingte Kündigungsgründe. Gelingt es ihnen nämlich, Arbeitnehmern verhaltensbedingt zu kündigen, spart ihnen das mitunter viel Geld. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung erfüllen. Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen mit weniger Arbeitnehmern teure Aufhebungsverträge oder Abfindungsvergleiche abschließen.

Arbeitnehmertipp: Halten Sie Ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen peinlich genau ein. Verhalten Sie sich am Arbeitsplatz zuverlässig, fehlerlos, und möglichst unauffällig. Vermeiden Sie nach Möglichkeit längere Fehlzeiten, besonders freitags und montags. Machen Sie bei Krankmeldung und Krankschreibung alles richtig; halten Sie sich exakt an Ihre diesbezüglichen arbeitsvertraglichen Pflichten.

3. Rechtsschutzversicherung abschließen

Mit einer Rechtsschutzversicherung lassen sich Prozesse entspannter führen. Oft ist man deshalb auch in einer besseren Verhandlungsposition.

Arbeitnehmertipp: Arbeitnehmer, die eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten nachprüfen, ob ihre Versicherung das Arbeitsrecht abdeckt. Falls nicht, oder falls man keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte man möglichst zeitnah eine abschließen, die das Arbeitsrecht abdeckt. Entscheiden Sie sich am besten für eine Versicherung mit einer möglichst kurzen Wartezeit von drei Monaten.

4. Bei Kündigung und Aufhebungsvertrag: Anwaltlichen Rat einholen

Im Fall einer Kündigung oder beim Angebot eines Aufhebungsvertrages sollte man umgehend einen auf Kündigungsschutz und Abfindungen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen. Besprechen Sie mit ihm die Aussichten einer Kündigungsschutzklage und im Fall eines Aufhebungsvertrages die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber jedenfalls anbieten sollte.

Keinesfalls darf man einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne über das Angebot vorher mit einem Spezialisten gesprochen zu haben.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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