Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall

  • 3 Minuten Lesezeit

Wenn jemand aufgrund fahrlässigen Verhaltens einer anderen Person zu Tode kommt, ermittelt die Staatsanwaltschaft regelmäßig gemäß § 222 StGB. Dies trifft auch auf Verkehrsunfälle mit Todesfolge zu. In solchen Fällen wird praktisch automatisch in Richtung einer fahrlässigen Tötung ermittelt. Die außerordentliche nervliche Belastung und Hilflosigkeit des Beschuldigten angesichts einer solch katastrophalen Ausnahmesituation werden nicht selten vonseiten der Behörden zu dessen Nachteil genutzt. Daher gilt neben der angesichts solcher Umstände abgedroschen klingenden Parole „Ruhe bewahren“, dass unbedingt und unverzüglich die Angelegenheit in die Hände eines kompetenten Verteidigers gegeben werden muss, um den Schaden für den Beschuldigten so gering wie möglich zu halten. In diesem Rechtstipp erklären wir, was Fahrlässige Tötung ist, wann ermittelt wird, wie hoch die Strafen ausfallen, ob die Versicherung zahlt, und wie Sie sich im Fall der Fälle verhalten sollten. Wenn sie weitere Fragen haben sollten, beantworten wir Ihnen diese gerne direkt via WhatsApp.

 

Wann handelt es sich um Fahrlässige Tötung?

Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt, etwa durch Missachtung der Vorfahrt oder Überschreitung der Geschwindigkeitsbeschränkung. Stellt sich im Verlaufe der Ermittlungen heraus, dass der Unfall unvermeidbar gewesen wäre, auch wenn der Unfallverursacher die Verkehrsregeln beachtet hätte, so ist keine Fahrlässigkeit gegeben.

Des Weiteren unterscheidet man unbewusste und bewusste Fahrlässigkeit.

 

Unbewusste Fahrlässigkeit läge beispielsweise vor, wenn der Beschuldigte von der Geschwindigkeitsbeschränkung, die er zum Zeitpunkt des Unfalls überschritten hatte, nichts wusste. Falls ein solcher Fall glaubhaft gemacht werden kann, wirkt sich dies mildernd auf Schuld und Strafmaß aus.

 

Bewusste Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Beschuldigte um seine Pflichtverletzung gewusst hat, und einfach „gehofft hat, dass es gut geht“, zum Beispiel wenn er sich betrunken hinters Steuer gesetzt hat. Hier wiegt die Schuld deutlich schwerer, und der Beschuldigte bewegt sich gefährlich nahe an der Grenze zur sogenannten „billigenden Inkaufnahme“ der eventuellen Folgen seines Handelns, woraus ein Vorsatz, also eine Absicht hinter seiner Tat konstruiert werden kann.

 

Wann wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt?

Da das Opfer logischerweise keine Anzeige mehr erstatten kann, fällt dies häufig den Angehörigen zu. In der Regel bedarf es aber keiner Anzeige, da die Staatsanwaltschaft von sich aus einem Ermittlungsverfahren aufnimmt, wenn jemand im Straßenverkehr zu Tode kommt. Meist wird dabei, wenn die Indizien nicht für etwas anderes sprechen, von einer fahrlässigen Tötung ausgegangen. Dies muss jedoch im Laufe der Ermittlungen geprüft werden, und ist auch für die Verteidigung von entscheidender Bedeutung.

 

Wie hoch wird fahrlässige Tötung im Straßenverkehr bestraft?

Fahrlässige Tötung wird grundsätzlich nach § 222 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft. Bei fahrlässiger Tötung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall kommen 2-3 Punkte in Flensburg und ein evtl. halbjährliches Fahrverbot hinzu. Die genaue Höhe des Strafmaßes ist jedoch stark von den Umständen des Einzelfalles, der Schwere der Schuld (sprich: der Grobheit der Fahrlässigkeit) abhängig. Je nach Höhe des Strafmaßes erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis, man gilt also als vorbestraft.

Im Übrigen ist es möglich, dass der Führerschein des Beschuldigten schon während der Ermittlungen eingezogen und ein vorübergehendes Fahrverbot ausgesprochen wird.

 

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Normalerweise trägt die Rechtsschutzversicherung alle anfallenden Kosten, unabhängig davon, ob Sie schuldig sind, bzw. verurteilt werden oder nicht.

 

Wie soll ich mich bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge verhalten?

Bei jedem Verkehrsunfall gelten die folgenden Faustregeln:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Sichern Sie die Unfallstelle
  • Leisten Sie Verletzten Erste Hilfe
  • Verständigen Sie die Polizei und ggf. Rettungskräfte

Darüber hinaus nutzen Sie Ihr Mobilgerät, Kamera, und alle weiteren Ihnen augenblicklich zur Verfügung stehenden Mittel, um den Unfallhergang und die entstandenen Schäden zu dokumentieren. Ziehen Sie auch Zeugen hinzu, wenn möglich. Je mehr Material vorhanden ist, umso leichter ist es, im Nachgang die Schuldfrage zu klären, von der alles abhängt. Machen Sie keine vorschnellen Aussagen gegenüber der Polizei. Wenn Sie zu einem Vernehmungstermin vorgeladen werden, gehen Sie nicht hin!

Verständigen Sie unverzüglich einen Anwalt, der Akteneinsicht beantragen und die Beweislage prüfen kann, um eine adäquate Verteidigung für Sie zu erarbeiten.

Dr. Brauer Rechtsanwälte arbeiten bundesweit im Bereich des Verkehrsstrafrechts.

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, oder Sie dies befürchten, zögern Sie nicht, sich telefonisch oder per Email bei uns zu melden, damit schnell und umfangreich in Ihrem Interesse gehandelt werden kann.

Kontaktieren Sie uns!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.

Beiträge zum Thema