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Strafverfahren gegen Netzpolitik wegen Landesverrat eingestellt

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Der Generalbundesanwalt hat das Strafverfahren wegen Landesverrat nach § 94 StGB gegen netzpolitik.org nach § 170 Abs. 2 StPO, also mangels Tatverdacht, eingestellt.

Nach Ansicht des Generalbundesanwalts gebe es vorliegend kein Verdacht der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses. Bei den auf ihrer Internetseite veröffentlichten Inhalten handele es sich nach Ansicht des Generalbundesanwalts sowie dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB.

Im Übrigen sei auch der subjektive Tatbestand nicht erfüllt. Der Generalbundesanwalt geht nicht davon aus, dass die Betreiber einen schweren Nachteil für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführen wollten bzw. generell der Bundesrepublik Deutschland schaden wollten.

Das Strafverfahren gegen bislang unbekannte Berufsgeheimnisträger wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353 b StGB wird jedoch weitergeführt. Dieses Verfahren wird insoweit an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben werden.

In einer Stellungnahme wird seitens netzpolitik.org jedoch kritisiert, dass gegen ihre Quellen weiter ermittelt wird. Auch werde aus fadenscheinigen Gründen ihren Anwälten weiterhin Akteneinsicht verwehrt. Erst wenn dies lückenlos geschehen sei, könne das Strafverfahren auch als wirklich beendet angesehen werden.


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