Strafverfahren wegen Sharing von Sky-Abos – Ermittlungsmaßnahmen wegen Cardsharing – Was Sie jetzt tun sollten

  • 4 Minuten Lesezeit

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Card-Sharing sind nicht neu. Insbesondere in Bezug auf den Bezahlsender Sky kam es immer wieder zu Ermittlungsverfahren und Ermittlungsmaßnahmen. 

Beim Cardsharing Rund um den Bezahlsender Sky geht es ´darum, vergünstigt auf Sendeinhalte von Sky zugreifen zu können. Hierfür wird ein Sky-Abonnement abgeschlossen. Dieses Sky-Abo wird dann weiteren Nutzern zur Verfügung gestellt. Teilweise wird hierfür eine spezielle Software genutzt, die die Verschlüsselung zum Empfang des Sky-Programmes umgehen kann.

Betroffene erfahren vom Vorwurf Cardsharing durch Vorladung oder Durchsuchung 

Die Betroffenen erfahren von dem Ermittlungsverfahren oftmals erst dadurch, dass sie eine Vorladung durch die Polizei oder durch die Staatsanwaltschaft erhalten oder direkten Ermittlungsmaßnahmen wie einer Durchsuchung ausgesetzt werden.

Tatvorwurf beim Cardsharing 

Den Betroffenen werden dabei unterschiedliche Taten vorgeworfen, insbesondere „Computerbetrug“, das „Ausspähen von Daten“ oder Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz.  

Wer Card-Sharing Sendeinhalte von Sky nutzt, ohne dafür selbst ein Abonnement beim Sender abzuschließen, begeht eine Urheberrechtsverletzung nach § 108 UrhG, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft wird. Außerdem steht der Vorwurf des Ausspähung von Daten gemäß § 202a StGB im Raum. Hier kann Betroffene eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren treffen. Für den Computerbetrug (§ 263 a StGB) ist ein Strafrahmen von Geldstrafe bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen.

Was können Betroffene tun, wenn sie einen Anhörungsbogen wegen vermeintlich strafbarer Delikte im Zusammenhang mit Sky-Abos erhalten haben ?

Wenn Sie wegen einer vermeintlichen Straftat hinsichtlich des Teilen von Sky-Abos eine Vorladung zur Polizei erhalten haben, so sollten Sie wie folgt vorgehen:

Den Anhörungsbogen sollten Sie lediglich bezüglich Ihrer Personalien ausfüllen. Beachten Sie, dass die Angaben zu Ihrer Person Pflicht sind.

Im Weiteren sollten Sie schweigen! Sie sollten die Tat nicht (zu vorschnell) eingestehen! Sie sollten aber auch keine weiteren Aussagen tätigen! Der Grund hierfür: Sie sitzen im Falle einer Vernehmung einem geschulten Beamten gegenüber. Er wird Sie mit dem Akteninhalt, der Ihnen zuvor unbekannt ist, konfrontieren. Es besteht die Gefahr, dass Sie sich durch Ihre Aussagen in eine Situation begeben, die für das weitere Ermittlungsverfahren nachteilig sein kann. Kontaktieren Sie zunächst einen Rechtsanwalt und lassen Sie sich von ihm beraten.

Sofern Sie (zunächst) keinen Rechtsanwalt beauftragen, so können Sie wie folgt vorgehen: 

Schweigen Sie!

Teilen Sie der Polizei mit, dass Sie sich schriftlich dazu erst einmal nicht äußern und dass Sie daher auch einer Vorladung nicht nachkommen werden. Außerdem sollten Sie schriftlich Akteneinsicht beantragen! Nach Erhalt und Durchsicht der Akten können Sie entscheiden, ob es sich lohnt, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Wenn Sie die Tat gestehen, so sollten Sie gut überlegen, was Sie gestehen wollen und wieviel Sie von sich preisgeben möchten. Im Zweifel sollten Sie auch hier einen Rechtsanwalt kontaktieren und sich von diesem beraten lassen.


Cardsharing-Vorwurf Durchsuchung was tun?

Außerdem ist davon auszugehen, dass es im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Teilen von Sky-Abos weiterhin viele Hausdurchsuchungen geben wird, weil die Ermittler auf diesem Weg Beweismittel sichern wollen. Denkbar wäre hier z.B. auch die Beschlagnahme des Handys oder des Computers. Die Ermittler erhoffen sich hierdurch, die Auffindung von Beweismitteln, über die die Weitervermittlung des Sky-Angebots abgewickelt wird. Außerdem erhoffen Sie sich Aufzeichnungen zu Anzahl und Identität der Abnehmer der Sky-Abos und der von diesen dafür geleisteten Zahlungen zu finden.


Was Sie bei einer Hausdurchsuchung tun sollten:


  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Machen Sie unbedingt eine Kopie oder ein Foto des Durchsuchungsbeschlusses.
  • Schweigen Sie auch hier! Machen Sie unbedingt kein Wort zur Sache! Sie sind lediglich verpflichtet, die Durchsuchung zu dulden. Aktiv mitwirken müssen Sie nicht.  
  • Lassen Sie sich den Namen der Polizeibeamten/ oder deren Dienstnummer geben lassen und diese unbedingt notieren.
  • Ziehen Sie Zeugen hinzu. Fragen Sie z.B. Nachbarn oder Freunde! Diese sollten sich ein Gedächtnisprotokoll anlegen.  
  • Lassen Sie sich von den Polizeibeamten ein Protokoll der Beschlagnahme (Beschlagnahmeprotokoll) geben oder fotografieren Sie dies ab!
  • Wichtig: Unterschreiben Sie nichts!
  • Lassen Sie sich auch nicht in eine Unterhaltung verwickeln, bei denen Sie die Tat einräumen könnten!
  • Auch Sie sollten sich ein Gedächtnisprotokoll nach der Durchsuchung anfertigen!

In vielen Fällen wird sich herausstellen, dass der Verwurf nicht zutrifft.  In diesen Fällen kann erreicht werden, dass das Verfahren gegen den Betroffenen eingestellt wird.

Daneben dürfte ein (durchsetzbarer) Löschungsanspruch gegenüber der Zentralstelle beim Bundeskriminalamt bestehen. Ferner könnte erreicht werden, dass festgestellt wird, ob die Übermittlung der Daten rechtswidrig war. In diesen Fällen könnten von der (rechtswidrigen) Übermittlung an das Bundeskriminalamt betroffenen Nutzern sogar ein Schadenersatzanspruch zustehen.

Sollten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung wünschen, dann können Sie sich gerne bei mir melden.

Schreiben Sie mir oder rufen mich gleich an!

Ihr

Marek van Hattem

Rechtsanwalt



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marek van Hattem

Beiträge zum Thema