Studie zu Abmahnungen im Internet – Missbrauch nimmt zu

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Die Trusted Shops GmbH hat zum 7. Mal eine Studie über Abmahnungen im Online-Handel veröffentlicht. Die nicht repräsentative Studie ergab insbesondere, dass die Zahl der Abmahnungen im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen ist, aber sich eine Verteidigung in den meisten Fällen lohnt.

An der Studie nahmen 3.199 Händler teil. 42 % der Teilnehmer wurden bereits einmal abgemahnt, wobei 57 % dieser Abmahnungen in den letzten 12 Monaten vor der Studie erfolgt sind.

Folgende Punkte der Studie sind besonders interessant:

  • Abmahnungen bedrohen die Existenz kleinerer Unternehmen
  • Sie nennt die häufigsten Abmahngründe
  • Eine Abmahnung kostet durchschnittlich 1.384 €
  • Es erfolgen mehr Abmahnungen als je zuvor
  • Es besteht weniger Widerstand der Abgemahnten
  • Widerstand lohnt sich!

Im Folgenden sollen die Ergebnisse näher erläutert werden.

Abmahnungen bedrohen Existenzen

Die Zahl der Unternehmen, die sich durch (potenzielle) Abmahnungen in ihrer Existenz bedroht sehen, stieg im Vergleich zum Vorjahr um 15 % auf 66 % der Befragten.

Laut der Studie besteht ein möglicher Grund darin, dass Abmahnvereine häufiger wirtschaftlich schwächere, kleinere Unternehmen adressieren und hier bereits wenige Abmahnungen oder Vertragsstrafen zur Geschäftsaufgabe führen können.

Dies sind die häufigsten Abmahngründe:

  • Verstöße mit Bezug auf das Widerrufsrecht (27 %)
  • keine/falsche Datenschutzerklärung (10 %)
  • AGB-Klauseln (9 %)
  • Verstöße mit Bezug auf Produktkennzeichnungen (9 %)
  • Versandangaben (7 %)
  • Markenrechtsverletzungen (5 %)
  • fehlerhafte Angaben zur Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) (5 %)
  • Urheberrechtsverletzungen (4 %)

Unter den Verstößen in Bezug auf das Widerrufsrecht waren Fehler in Widerrufsbelehrungen der häufigste Abmahngrund. Zwar besteht hierfür ein gesetzliches Muster, aber die Studie geht zu Recht davon aus, dass das Muster von juristischen Laien wohl nicht richtig verwendet wird, weil die Gestaltung zu komplex ist.

Insoweit helfen auch sog. Generatoren für Widerrufserklärungen auch nur bedingt weiter. Denn wenn ein Shop-Betreiber den Bestellablauf seines Geschäfts rechtlich nicht richtig bewerten kann und falsche Angaben macht, wird er eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung produzieren. Daher sollte hier ein Anwalt mit der Erstellung der Widerrufsbelehrung beauftragt werden, damit keine Abmahnungen drohen.

Als zweithäufigsten Grund wurde die Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen genannt. Daher sollten Online-Händler prüfen, ob die verwendete Widerrufsbelehrung der geltenden Gesetzeslage entspricht.

Eine Abmahnung verursacht durchschnittlich Kosten von 1.384 €

Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten für den gegnerischen und den eigenen Anwaltskosten zusammen. Unberücksichtigt bleibt jedoch der Zeitaufwand, den man verwendet, um einen Anwalt aufzusuchen und sich mit diesem zu beraten – von dem Ärger, den eine Abmahnung hervorruft, ganz abgesehen.

Mehr Abmahnungen als je zuvor

Die Anzahl der durchschnittlich erhaltenen Abmahnungen ist um 23 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen! Die Studie erklärt dies damit, dass „Abmahner offenbar nach erfolgreicher Abmahnung von ihrem „Opfer“ nicht ab(lassen), sondern gezielt nach weiteren Fehlern (suchen)“ und weitere Abmahnungen aussprechen. 

Weniger Widerstand der Abgemahnten obwohl sich Widerstand lohnt!

Erstaunlich ist, dass die Zahl der Unternehmer, die sich gegen Abmahnungen wehren, von 68 % auf 48 % sank.

Der Grund mag darin liegen, dass vermehrt kleinere Unternehmen abgemahnt werden, die die Kosten für eine (gerichtliche) Auseinandersetzung nicht aufbringen können und vorschnell die Abmahnung samt Forderung und Unterlassungserklärung akzeptieren.

„Dies ist bedauerlich, werden doch in einem Viertel der Fälle zumindest die Unterlassungserklärung zugunsten des Abgemahnten modifiziert oder die sogar die Kosten erheblich reduziert.“

Widerstand lohnt sich: 

„In mehr als ¾ der Fälle (77 %) kann dadurch ein besseres Ergebnis erzielt werden, als wenn einfach die vom Abmahner vorgegeben Unterlassungserklärung unterschrieben wird.“

Besonders häufig haben folgende Maßnahmen Erfolg:

  • Die Unterlassungserklärung wird zugunsten des Abgemahnten geändert (35 %)
  • Die Abmahnkosten werden reduziert (27 %)
  • Der Gegner hat die Abmahnung zurückgezogen oder nicht weiterverfolgt (10 %)

Leider immer noch kein Gesetz zur Bekämpfung rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen

Seit langem wird gefordert, dass ein Gesetz gegen rechtsmissbräuchliche Abmahnungen geschaffen wird. Ein entsprechendes Gesetz ist geplant und befindet sich derzeit im Rechtsausschuss des Bundestages. Leider lässt sich nicht vorhersagen, wie lange dieser Prozess dauern wird.

Fazit:

Die Studie zeigt, dass ein sehr hohes Abmahnrisiko für Online-Händler besteht. Die Zahl der Abmahnungen steigt und gleichzeitig sind die Anforderungen an den Betrieb eines rechtskonformen Online-Handels sehr komplex. Wir stehen Ihnen hier gerne zur Verfügung und helfen Ihnen präventiv die gesetzlichen Vorgaben rechtssicher umzusetzen, um Abmahnungen von vornherein zu vermeiden.

Außerdem hat die Studie gezeigt, dass sich ein Vorgehen gegen Abmahnung in den meisten Fällen lohnt und die Position des Betroffenen deutlich verbessern kann.

Mit unserer Erfahrung auf diesem Bereich stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.



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