Studie zu Stiftungen: Haftungsrisiken werden unterschätzt

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Laut einer Studie des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen werden Haftungsrisiken in Stiftungen weiterhin unterschätzt. Dies begründet der Bundesverband mit Unsicherheiten bei Mitarbeitern und Stiftungsvorständen zu Fragen der richtigen Vermögensverwaltung und Mittelverwendung. Auch wenn die Zahl der Haftungsfälle bei Stiftungen weiterhin als gering einzustufen sei, rät die Studie dazu, sich im Hinblick auf Haftungsrisiken besser zu informieren und erforderlichenfalls beraten zu lassen. So offenbarte die Studie bei Stiftungen u. a. Wissenslücken zur zeitnahen Verwendung von Spenden. So war nur ca. 55 % der Befragten bewusst, dass eine zeitnahe Verwendung von Spenden nur dann vorliegt, wenn die in einem Geschäftsjahr zugeflossenen Mittel im Laufe der auf den Zufluss folgenden zwei Jahre für die steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden.

Im Rahmen der Studie sind Online-Befragungen von mehr als 200 Stiftungen ausgewertet worden. Danach wird das Risiko eines Haftungsfalls allgemein als nicht besonders hoch eingestuft. Entsprechend beschränkt sich die Zahl der von einer Haftung betroffenen Stiftung auf lediglich 3 % der befragten Stiftungen. Trotz dessen kommt die Studie zu dem Fazit, dass Stiftungen gewisse Maßnahmen ergreifen sollten, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Entsprechend sollten Entscheidungen des Stiftungsvorstandes grundsätzlich schriftlich festgehalten werden und die Tätigkeit externer Dienstleister (z. B. im Rahmen der Vermögensverwaltung) überwacht werden. Fragen zur Vereinbarkeit von Projekten mit dem Erfordernis der Gemeinnützigkeit sollten vorsorglich mit der Finanzbehörde abgestimmt werden.

Ein besonderes Haftungsrisiko stellt regelmäßig die Einhaltung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorschriften dar. Entsprechend haftet der Stiftungsvorstand für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen steuerliche Pflichten. Dabei kann ein Verstoß gegen die Vermögensbindung nach den Vorgaben der Gemeinnützigkeit zu einer umfangreichen Nachversteuerung führen.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung von Anlegern und Bankkunden im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert.


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