Studienplatzklage: Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der Kapazitäten

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Jeder Studienbewerber, dessen Abitur nicht weit überdurchschnittlich ist, muss heute in bestimmten Studiengängen damit rechnen, dass er bei der ersten Bewerbung nicht zum Zuge kommt. Insbesondere in den Fächern Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin aber auch Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftswissenschaften und an einigen Universitäten auch im Fach Rechtswissenschaften bewerben sich häufig überproportional viele angehende Studenten. Dies hat zur Folge, dass ein großer Teil der Bewerber keinen Studienplatz zugewiesen bekommt. Die Auswahlverfahren unterscheiden sich von Uni zu Uni. Im Großen und Ganzen wird aber vor allem nach numerus clausus und nach der Anzahl der Wartesemester ausgewählt.

Nach dem ersten Auswahlverfahren kommt meistens die Nachrückerunde, in der diejenigen Plätze vergeben werden, die von anderen Bewerbern nicht angetreten wurden. Diese Vergabe läuft meist schon im Losverfahren.

Kommt man in diesem Losverfahren nicht zum Zuge, wird die Bewerbung endgültig abgelehnt, mit der Folge dass der Bewerber häufig erst ein Jahr später wieder sein Glück versuchen kann.

Die Ablehnung ist in den Ländern, in denen es noch ein Widerspruchsverfahren gibt, mit dem Widerspruch und schließlich mit einer verwaltungsrechtlichen Klage angreifbar. Da die Widerspruchsverfahren und die gerichtlichen Hauptsacheverfahren häufig mehrere Monate in Anspruch nehmen, empfiehlt es sich zu versuchen, im einstweiligen Rechtsschutz über eine einstweilige Anordnung vorläufig einen Studienplatz zugewiesen zu bekommen. Gelingt dies, stehen die Chancen darauf, letztendlich einen regulären Studienplatz zu erhalten sehr gut.
Die Bewerber erhalten die ablehnenden Bescheide meist erst im September, so dass bis zum Beginn des Wintersemesters im Oktober wenig Zeit bleibt.

Es bestehen grob gesagt zwei Möglichkeiten der Begründung einer gerichtlichen Geltendmachung des Studienplatzes. Der Bewerber kann rügen, dass das Auswahlverfahren fehlerhaft konzipiert oder durchgeführt wurde. Hierfür müssen aber konkrete Anhaltspunkte für ein fehlerhaftes Auswahlverfahren vorliegen und behauptet werden.

Die andere Möglichkeit ist die Geltendmachung der Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der universitären Kapazitäten. Dabei behauptet der Bewerber, dass neben des im Auswahlverfahren besetzten Studienplätzen weitere vorhanden sind, die von der Hochschule übersehen oder versteckt wurden, und begehrt gleichzeitig die Zuweisung von einem dieser Plätze. Die Universität muss dann unter Vorlage der genauen Kapazitätsberechnungen nachweisen, dass die Anzahl der Plätze korrekt berechnet wurde und sämtliche Plätze vergeben sind.

Häufig versucht die Universität, sich dies zu ersparen, indem sie ein Vergleichsangebot macht. Mit einem solchen Angebot stellt sie eine gewisse Anzahl von weiteren Studienplätzen in Aussicht, die unter denjenigen verlost werden, die gerichtlich gegen die Ablehnung vorgegangen sind. Kommt der Vergleich zustande, haben diejenigen Glück, die ausgelost werden. Für die übrigen Bewerber endet das Verfahren ohne Studienplatz.

Es ist von größter Wichtigkeit, dass diejenigen Bewerber, die beabsichtigen, Ihr Glück über einen gerichtlichen Überkapazitätenantrag zu versuchen, sich zuvor bei der Uni auf einen solchen Studienplatz außerhalb der universitären Kapazitäten bewerben. Hier laufen Fristen, die beim Studierendensekretariat abgefragt werden können. Außerdem gibt es an manchen Universitäten für diesen Antrag Formvorschriften, die es einzuhalten gilt, und die man ebenfalls bei der Studierendenvertretung erfragen kann.

Stellt man diesen Antrag nicht oder nicht frist- oder formgerecht, scheitert der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung!!!

Die außergerichtliche Bewerbung bei der Uni ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung im gerichtlichen Verfahren, so dass die Klage ohne einen solchen wirksamen Antrag abgewiesen wird, ohne dass das Gericht zur Sache weiter etwas ausführen muss.

Die gerichtliche Geltendmachung der Zuweisung eines Studienplatzes ist häufig auch ein Glücksspiel. Es kommt vielfach darauf an, wie viele abgelehnte Bewerber den Weg über das Gericht gehen. Natürlich verringern sich die Chancen auf gerichtliche Zuweisung eines Studienplatzes, je mehr Bewerber auf eine letztendlich feststehende Anzahl von Studienplätzen außerhalb der universitären Kapazitäten kommen. Der Studienbewerber muss unbedingt darauf achten, rechtzeitig die nötigen Anträge zu stellen, wie etwa den Antrag auf außerkapazitäre Zuweisung oder Härtefallanträge, um sich nicht schon von vornherein alle Chancen zu nehmen, doch noch das Wunschstudium antreten zu können.


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