Sturmschaden – welche Versicherung zahlt was?

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Orkan Sabine wütet über Deutschland. Schäden an Häusern und Kraftfahrzeugen, schlimmstenfalls Personenschäden, sind vorprogrammiert. Für viele Sturmschäden gibt es geeignete Versicherungen. Im Folgenden ein kurzer Überblick, welche Versicherung für welche Schäden infrage kommt:

Schäden am Haus und an Nebengebäuden

Abgedeckte Dächer, auf Gebäude und Nebengebäude gefallene Bäume und ähnliche Schäden übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung.

Das gilt zumindest bei Stürmen der „Stufe 8“ oder heftiger. Sollte die Versicherung in Zweifel ziehen, dass ein derart starkes Unwetter herrschte, ist der Versicherungsnehmer beweisbelastet. Hilfreiche Auskünfte hierzu erhalten Sie vom Deutschen Wetterdienst. Zusätzlich kann es die Darlegung erleichtern, ähnliche Schadensereignisse in der Nachbarschaft zu dokumentieren.

Besonderheiten der Versicherungspolice beachten: Maßgeblich ist immer, was die jeweilige Versicherungspolice regelt. Haben Sie Nebengebäude nach Abschluss der Versicherung errichtet, sind diese sehr wahrscheinlich vom Versicherungsschutz nicht umfasst.

Tipp: Beachten Sie, auch für die Zukunft Ihre sogenannte Anzeigepflicht. Errichten Sie Nebengebäude oder nehmen Sie Umbaumaßnahmen an Ihrem Haus vor, sollten Sie unbedingt Ihren Wohngebäudeversicherer informieren und Ihren Versicherungsschutz ggf. nachjustieren.

Schäden im Haus

Bei Sturm-/Unwetterschäden am Hausrat, also an allen Gegenständen, die im gesamten Haushalt (inkl. Dachboden, Garage...) zu finden sind und die zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, übernimmt in der Regel die Hausratversicherung.

(Teilweiser) Ausschluss durch Mitverschulden: Haben Sie eine Gefahrerhöhung zu beantworten (bspw. trotz Sturm das Fenster offengelassen), kann dies dazu führen, dass die Versicherung den Schaden nicht oder nur teilweise ersetzt.

Erdrutsch und Überschwemmungen

Schäden dieserart übernimmt in aller Regel nur eine Elementarversicherung. Sollte Ihr Grundstück in einer entsprechend riskanten Lage gelegen sein, sollten Sie für künftige Unwetter und Stürme über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung nachdenken.

Schäden an Auto/Kfz und Co.

Sowohl die Teil- als auch die Vollkaskoversicherung zahlt bei Schäden an Ihrem Auto durch Hagel, herabfallende Äste u. ä.

Beachten Sie die Versicherungspolice: Haben Sie, etwa um den Versicherungsbeitrag zu senken, bei Abschluss der Versicherung angegeben, Ihr Fahrzeug zu Hause stets in einer Garage abzustellen, sollten Sie dies auch in die Tat umsetzen. Andernfalls riskieren Sie Ihren (vollen) Versicherungsschutz, wenn der Schaden vor Ihrer Haustür eintritt.

Schäden Dritter/bei Nachbarn

Nun kann es auch vorkommen, dass Sie Schäden Dritter (z. B. Ihres Nachbarn) „verursachen“, wenn Sie Gegenstände auf Ihrem Grundstück (Blumenkübel, Sonnenschirme...) nicht gegen einen angekündigten Sturm sichern, diese vom Wind weggetragen werden und an einem anderen Ort Schäden verursachen. In Fällen wie diesen ist ggf. eine private Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig.

Verhalten im Schadensfall

  • Melden Sie umgehend den Schaden der entsprechenden Versicherungsgesellschaft.
  • Sichern Sie Beweise und dokumentieren Sie möglichst exakt den Schadenshergang.
  • Schadensminderungspflicht: Treffen Sie (zumutbare) provisorische Sicherungsmaßnahmen, damit sich der eingetretene Schaden möglichst nicht vergrößert.

Streit mit der Versicherung

Zwei typische Streitkonstellationen treten häufig auf:

  1. Die Versicherung hält sich schon nicht für eintrittspflichtig.
  2. Die Versicherung möchte nur einen Teil des Schadens übernehmen (bspw. Zeitwert, geringere Reparaturkosten...).

Bevor Sie klein beigeben, sollten Sie rechtlichen Rat im Einzelfall einholen. Ich berate und vertrete Sie gegenüber der Versicherung. 



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