Swiss Life AG: Immobiliendarlehensverträge jetzt ablösen und vom Zinsniveau profitieren!

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Verbraucherfreundliche BGH-Rechtsprechung macht Ausstieg aus alten Verträgen möglich

Viele Darlehensnehmer haben aktuell die Möglichkeit, sich von ihren seit Jahren laufenden Darlehensverträgen zu lösen. Da aufgrund europäischer Geldpolitik der Zeitpunkt für eine Umschuldung kaum günstiger sein könnte, ist es sinnvoll, die eigenen Vertragsunterlagen einmal auf Fehler der Widerrufsbelehrung untersuchen zu lassen. Denn ein vorzeitiger Ausstieg ist bei Ungültigkeit der Belehrung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Aktuell sind hier tausende Euro an Zinsen zu sparen!

Hintergrund: Seit 2002 sind Kreditinstitute wie die Swiss Life AG verpflichtet, ihre Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend und eindeutig über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Offenbar kamen zahlreiche Rechtsabteilungen dieser Verpflichtung aber nur unzureichend nach. Bemängelt werden etwa gravierende Verstöße gegen das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“, welches Belehrungen frei von umständlichen juristischen Formulierungen halten soll. Ziel der gesetzlichen Vorgaben ist eine für den juristischen Laien verständliche Widerrufsbelehrung, auf deren Grundlage er selbstständig widerrufen kann. Wird dieses Ziel grob verfehlt, kann das die Ungültigkeit der gesamten Belehrung zur Konsequenz haben.

Viele Verträge möglicherweise nur noch bis Mitte 2016 widerrufbar

Indes droht ein jähes Ende des bisher „ewig“ geltenden Widerrufsrechts: Eine vom Bundesrat bereits angeregte Gesetzesänderung wird bei ihrer Umsetzung dazu führen, dass das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Verträgen zum 21. Juni 2016 erlischt.

Offenbar hat die Bankenlobby ganze Arbeit geleistet, um den durch ausfallende Zinszahlungen entstehenden Schaden zu begrenzen. Noch ist nichts beschlossene Sache, jedoch scheint eine Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes im nächsten Jahr nicht unwahrscheinlich. Darlehensnehmer müssen sich also möglicherweise beeilen!

Viele Verträge der Swiss AG möglicherweise widerrufbar!

Von der Swiss AG ausgegebene Belehrungen sind unserer Ansicht nach vielfach fehlerhaft und damit potentiell widerrufbar. Im Folgenden werden einige typische Fehler der Belehrungsformulare dargestellt.

Unklare Bestimmung zum Beginn der Widerrufsfrist in Belehrungen der Swiss AG

In den Belehrungen wird darauf hingewiesen, dass die Frist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ beginne. Diese Belehrung ist nicht umfassend, sondern irreführend. Die Verwendung des Wortes „frühestens“ ermöglicht es dem Verbraucher nicht, den Fristbeginn ohne weiteres zu erkennen. Er vermag lediglich zu entnehmen, dass die Widerrufsfrist „jetzt oder später“ beginnen, der Beginn des Fristablaufs also gegebenenfalls noch von weiteren Voraussetzungen abhängen soll. Der Verbraucher wird jedoch im Unklaren gelassen, welche – etwaigen – weitere Umstände dies sind. Insofern ergeben sich erhebliche Zweifel an der Gültigkeit der Belehrung.

Fehlende Zwischenüberschrift sorgt für Unklarheit in Formularen der Swiss AG

Bei der verwendeten Widerrufsbelehrung ist die im Muster vorgesehene – und durch Fettdruck hervorgehobene – Zwischenüberschrift „Widerrufsrecht“ ersatzlos entfallen. Die Zwischenüberschrift kann jedoch nicht entbehrlich sein, da sie dem Verbraucher verdeutlicht, dass es um ein von ihm auszuübendes Recht geht. Sie ist damit nicht nur für die Übersichtlichkeit, sondern vor allem auch für das richtige Verständnis der Belehrung unerlässlich.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Widerruf durch Experten

Als Darlehensnehmer bei der Swiss AG sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen unseren Experten zur Prüfung vorlegen. Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Unterlagen an. Wir haben bereits für zahlreiche Mandanten, alte Verträge erfolgreich widerrufen können und sind sehr zuversichtlich, auch in Ihrem Fall einen schnellen und vor allem erfolgreichen Service liefern zu können. Vor dem Hintergrund des möglicherweise begrenzten Zeitfensters für einen Widerruf empfehlen wir interessierten Darlehensnehmern ein zeitnahes Handeln!

Nähere Informationen, insbesondere zur kostenlosen Erstprüfung finden Sie unter https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist

2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden

3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf

4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet

5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag herauskommen

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


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