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Tagesaktuelle Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH – „Mensch ärgere Dich nicht“ – vom 02.06.2021

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Uns wurde heute im Rahmen eines Mandates eine aktuelle Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH vorgelegt. Gegenstand des Vorwurfes ist wie so oft der Umstand, dass dem Abmahnadressaten vorgeworfen wird, die Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ bei dem Angebot eines Spiels auf einer Internetplattform verwendet zu haben.

Von unserer Partei wird neben der Abgabe einer sehr umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung von Kosten in Höhe von über 3.000,00 € gefordert. Hierbei handelt es sich lediglich um die Anwaltskosten. Darüber hinaus werden Auskunftsansprüche geltend gemacht, um einen weiteren zusätzlichen Schadensersatz geltend machen zu können.

Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?

  1. Bitte bewahren Sie zunächst die Ruhe.
  2. Notieren Sie sich genau die Fristen.
  3. Unterzeichnen Sie KEINESALLS ungeprüft die strafbewehrte Unterlassungserklärung.
  4. Zahlen Sie ungeprüft keinerlei Beträge.
  5. Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Es ist nach unserer Auffassung von entscheidender Bedeutung, dass insbesondere die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht vorformuliert unterzeichnet wird. Neben der sehr hohen Vertragsstrafe bedarf es aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stets einer Beratung im Einzelfall, um im Nachhinein keinerlei Vertragsstrafenansprüchen ausgesetzt zu sein. Wir sind hier der Auffassung, dass diese Beratung nahezu mit das Wichtigste Instrumentarium darstellt, um Sie auch vor weiteren Folgeproblemen nach Erhalt der Abmahnung zu schützen.

Wir haben bereits zahlreiche Fälle gegenüber der Schmidt Spiele GmbH vertreten. Insoweit wissen wir durchaus, worauf es in Fällen dieser Art ankommt. Sollten Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns telefonisch unter 02307/17062 kontaktieren oder senden Sie uns eine E-Mail für eine unverbindliche Ersteinschätzung an ra@kanzlei-heidicker.de. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Wir freuen uns als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, zudem auch das Markenrecht zählt, auf Ihre Kontaktaufnahme, unabhängig von Ihrem Wohn-/ oder Standort in der Bundesrepublik.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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