Tauschbörse | LEONINE Distribution GmbH | Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Abmahnung

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Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zu den in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnungen

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, in welchen diese angibt, im Auftrag der LEONINE Distribution GmbH abzumahnen. Mit der jeweiligen Abmahnung wird dem Angeschriebenen vorgeworfen, das Urheberrecht verletzt zu haben. Folgende Werke wurden nach den uns vorliegenden Abmahnungen u.a. abgemahnt:

  • Midway [Midway - Für die Freiheit]
  • Guns Akimbo
  • Midnight Sun 

II. Was versteht man eigentlich unter einer Unterlassungserklärung bzw. einem Unterlassungsvertrag?

Vorsicht! Nicht in jedem Abmahnfall ist es ratsam, eine Unterlassungserklärung abzugeben, da alternativ weniger belastende Verteidigungsstrategien in der Regel ins Auge gefasst werden können. Denn Unterlassungserklärungen wurden schon in manchem Abmahnfall, neben weiteren möglichen Nachteilen, als Schuldanerkenntnis gewertet. Mehr hierzu unter https://www.aid24.de/anwalt-gegen-abmahnung

III. Strafbewehrte Unterlassungserklärung oder Unterlassungsvertrag gefordert?

Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie unter Umständen sehr viele Jahre binden und kann für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie Kostenfolgen nach sich ziehen. Mehr dazu auf unserer Homepage.

IV. Problem Folgeabmahnungen und vorbeugende Unterlassungserklärungen

Gerade wenn man zum ersten Mal von einer Abmahnung wegen Filesharing betroffen ist, trifft diese Nachricht den Empfänger sehr hart und unvorbereitet. Nach der ersten Suche unter Google wird schnell für den Betroffenen der Abmahnung aus ähnlichen im Internet veröffentlichten Fällen klar, dass gerade wenn es sich um Chartcontainer oder ggf. um mehrere Filme handelt die auf einer Tauschbörse geladen wurden, kann man häufig mit weiteren Abmahnungen zu rechnen. 

1. Nachteil einer präventiven Unterlassungserklärung kann sein, dass man darauf aufmerksam macht, somit "Schafende Hunde wecken kann", sich rechtsbrüchig verhalten zu haben. Dies ist für den, oft in Abmahnungen geltend gemachten Lizenzschaden maßgeblich, welcher einen Schadensersatzanspruch des Rechteinhabers bezüglich einer Urheberrechtsverletzung darstellt und möglicherweise noch vom Rechteinhaber geltend gemacht werden könnte.

2. Weiterer Nachteil einer vorbeugenden Unterlassungserklärung könnte sein, dass auch Miturheber neben dem abmahnenden Rechteinhaber nochmals abmahnen könnten, wie aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf ersichtlich wird, Urteil v. 25.11.2008, Az. I-20 U 72/06.

3. Nachteil einer präventiven Unterlassungserklärung könnte schließlich sein, dass man über einen sehr langen Zeitraum sich einem in der Höhe nicht unerheblichen Vertragsstrafenversprechen unterwirft, was bei nochmaligem Filesharingverstoß oder bei nicht völlig auszuschließbarer unberechtigter Inanspruchnahme, dann vom Gegner wahrscheinlich herangezogen wird. 

Wir können haben bei Waldorf Frommer Strategien entwickelt um vorgenannte Probleme durch Unterlassungserklärungen zu umgehen, rufen Sie uns an und wir helfen Ihnen!

V. Hilfe vom Rechtsanwalt gewünscht? Rufen Sie die AID24 Rechtsanwaltskanzlei an!

  • Mandanten vertreten gegen Abmahnungen von Waldorf Frommer seit mehr als 8 Jahren
  • Die Kanzlei nimmt in der Regel Mandate aus dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an.
  • Besonders vertiefte Kenntnisse im IT-Recht und Urheber- Medienrecht.
  • https://www.youtube.com/watch?v=d0T1-0-WLL8

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