„Taxler muss Hund mitnehmen“ – ein Plädoyer für die Vertragsfreiheit

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Was habe ich da gerade im Vorübergehen als Schlagzeile einer Münchner Boulevardzeitung gelesen: Ein Taxifahrer ist verpflichtet, einen Hund mitzunehmen? – Ja geht‘s noch?

Hallo, schon mal was von Vertragsfreiheit gehört?

1) Es gibt 1.000 (vernünftige) Gründe, warum ein Taxifahrer vielleicht keinen Hund transportieren will: Vielleicht will er nicht, dass ihm der „Köter“ ins Auto kackt? Oder er erträgt den Geruch des Tieres nicht? Oder er hat Angst vor Hundeflöhen? Oder er hat schlicht Angst vor Hunden, ist vielleicht sogar dagegen allergisch? …

Genauso wenig, wie sich ein Taxifahrer seinen Wagen von einem Besoffenen „vollkotzen“ lassen muss, sollte er meines Erachtens verpflichtet sein, einen Hund im Innenraum des Wagens mitzunehmen. Also nein, keine Pflicht zum Hundetransport!

Wer als Fahrgast einen Hund im Taxi mitnehmen will, soll sich einen Taxifahrer suchen, der damit keine Probleme hat. Es gibt genug Taxis, zumal in einer Großstadt wie München. Und viele davon nehmen sicher auch gern jede Art von Vierbeiner mit. Recht so, sollen sie. Hunde können sehr lieb sein (Herzchen, Herzchen).

2) Umgekehrt bin ich der Auffassung, dass ich mich als Fahrgast auch nicht zu einem Taxifahrer ins Auto setzen muss, der nach Döner/Leberkäse oder Rauch „stinkt“ oder sonst wie – für mein Empfinden – unangenehm riecht. Stichwort auch hier: Vertragsfreiheit. Der Fahrgast kann sich das Taxi aussuchen, in das er einsteigen möchte.

Ich muss mir als Fahrgast auch nicht jede scheußliche und laute Musik anhören, die dem Taxifahrer gerade gefällt. Auch hier kann der Fahrgast sagen: „Bitte ausmachen oder ich steige wieder aus“.

3) Aber zurück zum Ausgangsfall: In jedem Gerichtssaal sind Hunde verboten. Dabei ist ein Gerichtssaal verhältnismäßig groß. Warum sollte es ein Taxifahrer dann umgekehrt hinnehmen müssen, in dem relativ kleinen Innenraum seines Taxis einen Hund zu transportieren? Das ist doch ein klarer Wertungswiderspruch.

Dem Richter, der das entschieden hat, hätte man bei der Urteilsverkündung gern eine bissige Bulldogge unter den Richtertisch gesetzt. Vielleicht wäre ihm dann bewusst geworden, was er da für einen „Bullshit“ entschieden hat. ... (sorry man)

4) Ein hochemotionales Thema, wie Sie sehen. Da kann man sich schon aufregen. Und bitte meine Ausführungen nicht mit der objektiven Rechtslage gleichsetzen. Aber man wird ja wohl noch das Recht auf seine eigene Meinung haben.

Dr. Wolfgang Gottwald

Rechtsanwalt



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