Telefonwerbung – so geht's richtig!

  • 3 Minuten Lesezeit

Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur die Vorgehensweise von Sky Deutschland moniert, als es um die Telefonwerbung für Neukunden ging. Sky Deutschland handele nicht mit der „gebotenen Sorgfalt“ und sei im Übrigen auch bekannter „Wiederholungstäter“.

250.000 Euro Strafe

Die Bundesnetzagentur hat gegen Sky Deutschland 250.000 Euro Strafe wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Bereits in der Vergangenheit wurden mehrfach Bußgelder verhängt, da Sky „wiederholt gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung verstoßen“ und Verbraucher „teilweise in erheblicher Weise belästigt“ habe, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann.

Rund 1000 Anzeigen wegen Telefonwerbung

In vergangener Zeit wurden rund 1000 Anzeigen gegen das Unternehmen registriert. Diese wurde aufgrund von Beschwerden gegen Werbeanrufe für das Pay-TV-Angebot von Sky erstattet. Vermehrt sprachen potenzielle Kunden von „Telefonterror“, da die Anrufe häufig, teils mehrmals am Tag, und über einen längeren Zeitraum hinweg durchgeführt wurden.

Sky hat zur Durchführung der Werbestrategie laut der Bundesnetzagentur ein externes Call-Center mit der Neukundenakquise beauftragt und auch die Einholung von Werbeeinwilligungen an den externen Dienstleister übertragen. 

Die Werbeeinwilligungen seien laut Sky über die Teilnahme an Internetgewinnspielen eingeholt worden. Allerdings gaben die betroffenen Verbraucher an, sie hätten die Internetseiten weder besucht noch die Einwilligung erteilt.

Sky hätte vorsorglicher prüfen müssen

Die Bundesnetzagentur wirft Sky nunmehr vor, das Unternehmen habe nicht ausreichend überprüft, ob die Einwilligungen tatsächlich eingeholt wurden. Zudem gab es Fälle, in denen die Einwilligung zwar vorlag, Widerrufe der betroffenen Personen aber nicht akzeptiert worden seien. 

Wann und was ist bei Telefonwerbung erlaubt?

Rechtsanwalt Guido Kluck, LL.M. erklärt: „Unter Telefonwerbung fallen Anrufe, die mit der Zielsetzung erfolgen, den Absatz oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern. Häufig werden dadurch Abonnements beworben oder den Abschluss von Verträgen forciert. Oftmals kommen die Anrufe aus der Strombranche. Dabei kommt es häufiger dazu, dass Angerufene zum Abschluss eines Vertrages überredet oder teils auch gedrängt werden.“

Wenn ein Unternehmen also potenzielle Kunden anruft und in dem Telefonat für Produkte oder Dienstleistungen wirbt, obwohl der Adressat keine vorherige ausdrückliche Einwilligung erteilt hat, handelt es sich um einen sogenannten unerlaubten Werbeanruf.

Die Einwilligung ist die konkrete Erklärung eines Verbrauchers, dass er mit einem Werbeanruf einverstanden ist. Diese ist jedoch nur dann wirksam, wenn vor Abgabe der Einwilligungserklärung ersichtlich ist, welches Unternehmen, welches Produkt bzw. welche Dienstleitung telefonisch beworben werden soll. In diesem Sinne ist auch hier das Transparenzgebot sowie die Verständlichkeit zu wahren.

Unerlaubte Telefonwerbung kann teuer werden

Die Missachtung der gesetzlichen Regelungen kann zu einem Bußgeld führen und wird als Ordnungswidrigkeit durch die Bundesnetzagentur verfolgt.

Bis zu 300.000 Euro kann das Bußgeld gegen den Betroffenen sein, wenn er gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung verstößt. So kann daneben auch eine Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Achten Sie auf Ihre Werbung!

Daher sollten Sie, wenn Sie sich für das Telefonwerbungmarketing entscheiden, bestimmten Punkten Beachtung schenken.

Achten Sie im ersten Schritt darauf, vor dem Anruf eine Einwilligung durch den betroffenen Adressaten einzuholen. Dies können Sie beispielsweise durch ein vorheriges Schreiben oder eine E-Mail erreichen.

Auch sollten Sie die Einwilligungsinformationen transparent und verständlich gestalten.

Wir helfen Ihnen!

Wenn Sie Fragen zum Thema Werbung haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Bei konkreten Fragen können Sie sich gerne unverbindlich an unsere Kanzlei wenden.

Den vollständigen Artikel finden Sie auf https://www.legalsmart.de/blog/telefonwerbung-so-gehts-richtig/. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Guido Kluck

Beiträge zum Thema