Tesla droht Mitarbeitern nach Gewerkschaft-Protestaktion mit fristloser Kündigung

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„Wer Sticker klebt, der fliegt: TESLA-CHEFS DROHEN ANGESTELLTEN MIT KÜNDIGUNG –Gewerkschaftsmitglieder von IG Metall verteilten Sticker in der Tesla-Fabrik, die die Führung als Provokation verstand“, so heißt es bei Business Insider.de am 25. August 2023.

Weiter heißt es in dem Artikel von Business Insider: „Im kommenden Jahr wird in der Tesla-Fabrik in Grünheide ein neuer Betriebsrat gewählt. Der Wahlkampf zwischen der Gewerkschaft IG Metall und Angestellten, die der Werksleitung nahestehen, ist in vollem Gang. Mitglieder der Gewerkschaft haben Ende Juli provokante Aufkleber im Werk verteilt und an Wänden angebracht“ Quelle: Business Insider vom 25. August 2023, Autor: Philip Kaleta

„Unsere Gesundheit ist wichtiger als die nächste Milliarde von Elon“

So lautet gemäß Business Insider unter anderem der Text auf einem der Aufkleber, die im Werk verteilt worden sind.

Business Insider: „Die Werksleitung verschickte kurz nach der Aktion eine Mitteilung an die Belegschaft, in der sie Angestellten mit disziplinarischen Maßnahmen bis zu fristloser Kündigung droht, wenn sie weiter Aufkleber verteilen….Mit der Zurückhaltung ist es nun aber vorbei, IG Metall setzt in Grünheide auf Angriff. Die Gewerkschafter treten gegen die amtierenden Betriebsräte an, die der Geschäftsführung nahe stehen sollen…So haben Tesla-Mitarbeiter mit Gewerkschaftszugehörigkeit Ende Juli provokante Aufkleber in der Fabrik verteilt und an Wänden angebracht. Auf den Stickern stand: „Unsere Gesundheit ist wichtiger als die nächste Milliarde von Elon!“, oder: „Unsere Sicherheit ist wichtiger als der nächste Produktionsrekord“, und: „Unsere Zeit für Familie und Freundschaft ist wichtiger als der Aktienkurs“.  

„Werksleitung droht mit fristloser Kündigung

Die Werksleitung fühlte sich davon offenbar provoziert und verschickte unmittelbar nach der Aufkleber-Aktion am 1. August eine interne Mitteilung an alle Mitarbeiter der Fabrik, in der sie den an der Aktion Beteiligten mit disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur fristlosen Kündigung droht. Die Mitteilung liegt Business Insider vor. So heißt es wörtlich in der Mitteilung: „Leider müssen wir aber beobachten, dass immer wieder Verschmutzungen, Schmierereien und Beklebungen erfolgen. Das ist nicht nur unschön, sondern verursacht in der Beseitigung auch erhebliche Kosten. Wir weisen daher darauf hin, dass auf dem gesamten Fabrikgelände ein grundsätzliches Verbot besteht, für Malereien, Kritzeleien, Schmierereien und Aufkleber jeder Art. Diejenigen, die sich nicht an dieses Verbot halten, müssen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, die bis zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung reichen können.“ Quelle: Business Insider vom 25. August 2023

„Mitarbeiter werfen Werksleitung „union-busting“ vor

Tesla-Mitarbeiter berichten hingegen übereinstimmend, dass die Sticker auf Gegenständen und Wänden keine Spuren hinterlassen würden und von Schäden oder Verschmutzung keine Rede sein könne. Die Sticker seien magnetisch und würden sich einfach entfernen lassen. Die Mitteilung der Werksleitung werten Mitarbeiter daher als direkten Eingriff in den Wahlkampf im Werk, einige sprechen von „union-busting“. Übersetzt meinen sie damit, dass die Werksleitung Gewerkschaftsarbeit im Werk unterdrückt.“ Quelle: Business Insider vom 25. August 2023

Könnten Sticker - auf Gegenständen und Wänden geklebt - eine Sachbeschädigung im Betrieb und damit eine Straftat gemäß § 303 Strafgesetzbuch begründen?

In der Rechtsprechung muss man viele Jahrzehnte zurückgehen, um folgendes Urteil des OLG Karlsruhe vom 19. 1. 1978 - 1 Ss 246/77 - sich vor Augen zu führen. OLG Karlsruhe beschäftigte sich mit der Frage, ob „wildes Plakatieren Sachbeschädigung“ sein könnte und hat diese Rechtsfrage bejaht.

OLG Karlsruhe: „Die Rechtsprechung hat indes die Vorschrift des § 303 StGB über die Kriterien der Substanzverletzung und Funktionsbeeinträchtigung hinausgehend durch Auslegung des Tatbestandsmerkmals „Beschädigung” den mannigfachen neuen Erscheinungsformen angepaßt. Als Sachbeschädigung kommt auch die bloße Veränderung der Oberfläche einer Sache durch Beschmutzung, Verunstaltung, Aufkleben von Plakaten, Beschriftung und Bemalung in Betracht… Der Eigentümer oder sonstige Sachherr hat ein berechtigtes Schutzinteresse vor jeglicher Verunstaltung, Verschmutzung oder sonstigen erheblichen und auffälligen Veränderungen seiner Sache, die ihm wie z.B. gerade bei der politischen Plakatierung auch ungewollte Funktionen aufzwingt... Entscheidend ist somit, ob die Einwirkung zu einer beachtlichen Veränderung des äußeren Zustands bzw. Erscheinungsbildes der Sache führt, die dem Gestaltungsrecht und -willen des Eigentümers oder sonst Sachberechtigten widerspricht oder jedenfalls einem - vom Standpunkt des Sachherrn aus zu beurteilenden - vernünftigen Interesse an der Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes zuwiderläuft.“

Rein auf der Sachebene bleibend geht es bei Tesla eben nicht um Ideologie, sondern um die schlichte Rechtsfrage, ob Sticker, Aufkleber auf Wänden im Betrieb geklebt eine Sachbeschädigung im rechtlichen Sinne darstellen könnten. Sofern also das Arbeitsgericht, wenn es denn den Fall zu entscheiden hätte, zu dem Ergebnis käme, dass eine Sachbeschädigung vorliegen könnte, käme grundsätzlich gesehen auch der Ausspruch einer fristlosen Kündigung in Betracht.

Rechtsanwalt Helmut Naujoks ist seit 25 Jahren ausschließlich als Anwalt für Arbeitgeber im Arbeitsrecht tätig. Haben Sie Fragen in Bezug auf die Kündigung von Mitarbeitern/innen? Rufen Sie noch heute Rechtsanwalt Helmut Naujoks an, Spezialist als Anwalt für Arbeitgeber im Arbeitsrecht. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet Rechtsanwalt Helmut Naujoks Ihre Fragen zum Kündigungsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.


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