Testament in Spanien – Anfechtung

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Testament in Spanien – Unwirksamkeit bei Scheidung

Hat ein Deutscher im Jahre 2010 ein Testament handschriftlich auf Teneriffa oder Mallorca erstellt, ohne Rechtswahl getroffen zu haben, und verstirbt er 2018 auf Teneriffa, wo er seitdem lebte, dann gilt das spanische Erbrecht und das Testament ist nach spanischem Erbrecht auf die Wirksamkeit zu prüfen.

Nutzen Sie unsere Fachkompetenz im spanischen und deutschen Erbrecht, um ein rechtswirksames Testament in Spanien zweisprachig zu erstellen oder aber ihre Rechte bei Gericht zu verteidigen.

Beispiel für Unwirksames Testament in Spanien

Hat der Deutsche seine Ehegattin als Alleinerbin eingesetzt und sich im Jahre 2012 scheiden lassen, dann ist das Testament beim Todesfall unwirksam.

Entsprechend hat das oberste Zivilgericht TS im Jahre 2018 sein Urteil gesprochen und als Rechtsgrundlage den Art.767 CC (spanisches Zivilgesetzbuch) angewendet. Anders als im deutschen BGB, wo in Art.2077 eindeutig geregelt ist.

(1) Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist. Der Auflösung der Ehe steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Das Gleiche gilt, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes berechtigt war, die Aufhebung der Ehe zu beantragen, und den Antrag gestellt hatte.

(2) Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Verlobten bedacht hat, ist unwirksam, wenn das Verlöbnis vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist.

(3) Die Verfügung ist nicht unwirksam, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser sie auch für einen solchen Fall getroffen haben würde.

Das Klageverfahren in Spanien beginnt in der ersten Instanz mit dem Antrag „declara la ineficacia de la institucion de heredero“. Damit wird beantragt, dass gerichtlich festgestellt wird, dass nicht der Alleinerbe des Testaments Erbe wird, sondern der gesetzliche Erbe, in der Regel das Kind.

Tipp: Dieser Klageantrag kann auch mit anderen Anträgen verbunden werden, wie zum Beispiel die Herausgabe der Erbschaftsgüter gegen den Erbschaftsbesitzer.

Der Artikel 767 des spanischen Zivilgesetzbuches sagt hierzu nichts Konkretes aus. Doch das oberste spanische Zivilgericht schließt sich der herrschenden Meinung an, dass der Wille des Erblassers und Testierenden zu ergründen ist, und wenn dieser gewusst hätte, dass er sich hätte vor dem Tod scheiden lassen, dann hätte er die Ex-Ehegattin nicht als Alleinerbin eingesetzt. Die Möglichkeit des Testamentswiderrufs zu Lebzeiten ist nicht beachtlich.

Unabhängigkeit von dem genannten Beispiel, gibt es 3 Ansatzpunkte für die Unwirksamkeit eines Testaments in Spanien.

  • Widerruf des Testaments in Spanien – Tipp: auch stillschweigend möglich durch Erstellung eines neuen Testaments
  • Nichtigkeit des Testaments in Spanien – Beispiel: fehlende Geschäftsfähigkeit des Testierenden; Formfehler
  • Unwirksamkeit des Testament in Spanien durch Zeitablauf – Beispiel: Wird ein Epidemie-Testament erstellt, wie in Corona-Zeiten, dann ist innerhalb von 2 Monaten, nach Ende der Epidemie, dass Testament handschriftlich vom Testierenden niederzuschreiben oder in notarieller Urkunde zu erstellen.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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