Teurer Markenstreit - Kosten einer markenrechtlichen Auseinandersetzung

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Wie auch in den anderen Rechtsgebieten richtet sich im Markenrecht die Höhe der Anwalts- und Gerichtgebühren nach dem sog. Streitwert.

In markenrechtlichen Auseinandersetzungen sind die Streitwerte sehr hoch. Maßgeblich für die Höhe der Gegenstandswerte bei Ansprüchen in Kennzeichnungsstreitsachen ist das wirtschaftliche Interesse des Klägers. Dies wird zum einen durch den wirtschaftlichen Wert des verletzten Kennzeichnens und durch das Ausmaß und die Gefährlichkeit der Verletzungshandlung geprägt.

Das LG München (Az. 33 O 2054/11) setzte in einem Verfahren einen Streitwert in Höhe von 100.00 € fest. In dem Beschluss stellt das LG München klar, dass bei kennzeichenrechtlichen Unterlassungsklagen Streitwerte von 50.000 Euro bis 75.000 Euro in der Regel nur bei Verletzung unbenutzter Marken in Betracht komme. Bei unterdurchschnittlich benutzten Marken sind Streitwerte um 100.000 Euro bis 150.000 Euro angemessen; bei langjährig oder intensiv benutzen Kennzeichenrechten erscheine eine deutlich höhere Streitwertfestsetzung auf ab 250.000 Euro auch schon bei anfänglich geringem Verletzungsumfang gerechtfertigt.

Ein Streitwert unter 50.000,00 € ist in markenrechtlichen Auseinandersetzungen fast nie zu finden. So bestätigt auch der BGH in einem Beschluss aus dem Jahre 2007 den von ihm angenommenen Regelstreitwert von 50.000,00 € in markenrechtlichen Auseinandersetzungen.

Bei einem angenommenen Streitwert von 50.000,00 € liegt das Prozesskostenrisiko einer gerichtlichen markenrechtlichen Auseinandersetzung in der ersten Instanz bereits bei 7.639,30 € (Kosten für zwei Anwälte und Gerichtskosten). In markenrechtlichen Streitigkeiten können zusätzlich noch Kosten durch das Mitwirken eines Patentanwaltes entstehen (§ 140 Abs. 3 MarkenG). Diese Kosten hat auch derjenige zu tragen, der in dem Rechtsstreit unterliegt.

Haben Sie weitere Fragen zu den Kosten einer markenrechtlichen Auseinandersetzung, helfen wir Ihnen gerne.

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