Thomas Lloyd: Landgericht Görlitz verurteilt CT Infrastructure Holding Ltd. zur Zahlung

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Erneuter Erfolg für einen Anleger der Thomas Lloyd Investments GmbH (nunmehr CT Infrastructure Holding Ltd.). Das Landgericht Görlitz verurteilte die Anlagegesellschaft zur Zahlung nach Kündigung zum 31.12.2017 in Höhe von 6.880,75 Euro. 

Erfolg vor dem Landgericht Görlitz

Das Landgericht Görlitz sah sich für international zuständig an, wie dies mittlerweile die meisten Amts- und Landgerichte tun. 

Zudem verurteilte das Landgericht Görlitz die Anlagegesellschaft aufgrund der gekündigten Genussrechtsbeteiligungen zur Zahlung an den Anleger.

Begründet wurde dies damit, dass dem Anleger aufgrund der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ein Anspruch auf Zahlung gegen die Anlagegesellschaft in Höhe von 6.880,75 Euro zustehen würde. Einen Verlustanteil habe die Anlagegesellschaft nicht schlüssig vorgetragen, entschied das Gericht zudem in seiner Entscheidung auf die mündliche Verhandlung vom 11.06.2020 hin. Zudem wurde die Anlagegesellschaft auch zur Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von 337 Euro auf dem Gesichtspunkt des Verzuges verurteilt. 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann von der Anlagegesellschaft mit dem Rechtsmittel der Berufung angegriffen werden. Diese wäre hier vor dem Oberlandesgericht Dresden zu verhandeln. 

Dritter Erfolg für Anlegergemeinschaft

Für die Anlegergemeinschaft Thomas Lloyd war dies bereits der dritte Erfolg vor einem Landgericht. Der Entscheidung des Landgerichts Görlitz gingen bereits zwei Erfolge vor dem Landgericht Frankenthal und dem Landgericht Stendal voraus. 

Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei AdvoAdvice kommentiert dies wie folgt: "Es freut uns, dass die Gerichte mittlerweile mehrfach unserer Argumentation in den Zahlungsklagen der hier vertretenen Anleger gefolgt sind. Dies zeigt, dass wir hiermit wohl die richtige Strategie verfolgt haben. Andere Kanzlei scheinen hier nicht so viel Erfolg vor den Gerichten zu haben."

Eine weitere positive Entscheidungen erging einen Tag später beim Landgericht Frankenthal. Hierüber hatten wir bereits bereitet, da das Urteil schneller in unserer Kanzlei zugestellt worden war. Auf eine Entscheidung des Landgerichts Rostock wird ebenfalls noch gewartet.

Über die mehr als 50 laufenden Verfahren gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. wird die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin weiter  berichten. 

Foto(s): AdvoAdvice


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