Ticketing-Weiterverkauf FC Augsburg, ATGB-Abmahnung Becker Hauman Gursky

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Seit Jahren vertreten wir bundesweit Mandanten, die Abmahnungen der Kanzlei Becker, Haumann Gursky erhalten haben. Erneut erreichten uns weitere Abmahnungen der Kanzlei:

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung wegen angeblich rechtswidrigen Ticketverkauf erhalten haben, nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung via E-Mail oder Fax – unsere Fachanwälte werden sich umgehend bei Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung melden.

Die Kanzlei Becker, Haumann, Mankel, Gursky aus Dortmund wurde erneut von einem Veranstalter der Heimspiele eines Fußballvereins der 1. Bundesliga beauftragt, um dessen rechtliche Interessen im Ticketing-Bereich wahrzunehmen. In der uns vorliegenden Abmahnung mahnt die FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA einen Fan ab. Dieser habe Tickets für ein Heimspiel in der WWK Arena weiterverkauft und dabei gegen die ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) verstoßen. Der Abmahnende sei alleiniger Veranstalter der Fußballspiele des FC Augsburg in diesem Stadion, sodass ein Verstoß gegen die ATGB als Vertragsverletzung abzumahnen sei und verschiedene Ansprüche begründe.

Der Inhalt der Abmahnung an den Fan 

Der Zweck eines kontrollierten Verkaufs von Eintrittskarten sei laut der Abmahnung der Schutz der Fans vor einem zu hohen Preisniveau oder dem Zusammentreffen verfeindeter Hooligangruppen. Auch sollen Fans, die ein Stadionverbot erhalten haben, dieses Verbot nicht durch einen unkontrollierten Ticketerwerb unterlaufen können. Daher habe die FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA in den ATGB Voraussetzungen für einen zulässigen Weiterverkauf durch Fans als Vertragsbestandteil geschaffen. 

Darüber hinaus habe der Ligaverband DFL seit 2014 „Fairplay-Regeln“ für die Veranstalter und Vereine geschaffen, die einen einen offiziellen Ticket-Zweitmarkt verbessern sollen. In der aktuellen Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, er habe auf der Internetplattform Viagogo Eintrittskarten öffentlich und zu einem Preis angeboten, der den Originalpreis um 15 % übersteigt. Die ATGB habe er zudem nicht angegeben. Damit verstoße er gegen die ATGB und verletze den Vertrag mit der FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA.

Was fordert die FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA? 

Aus der Vertragsverletzung sei der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Auskunftsmitteilung und zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten bei einem Streitwert i. H. v. 2.500 € verpflichtet. Der zu zahlende Schadensersatzbetrag betrage lediglich pauschal 250 €. Zudem müsse er die erzielten Mehrerlöse durch den Weiterverkauf an die Kanzlei auskehren. Der Abmahnende behält sich vor, weitere Kosten geltend zu machen, wenn der Abgemahnte die Angelegenheit nicht durch Erfüllung der Forderungen in diesem frühen Stadium beendet. Auch die Verhängung einer Vertragsstrafe i. H. v. 2.500 € oder eines Stadionverbots behalte sich die FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA vor.

Abmahnungen bearbeiten wir für Sie 

Nach unserer Erfahrung als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht ist eine rechtliche Betreuung durch einen Fachanwalt nach Erhalt einer Abmahnung äußerst ratsam. 

Sie sollten die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung nicht verstreichen lassen, um keine einstweilige Verfügung, die die Rechte des Abmahnenden sichert, zu erhalten. Bewahren Sie Ruhe und überlassen Sie die Einschätzung der Ansprüche dem Fachanwalt. 

Denn dieser hat spezialisierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet. Wir werden seit Jahren mit der Abwehr von Abmahnungen beauftragt. Daher bieten wir Ihnen in diesen juristisch schwierigen Materien nicht nur eine fachkundige Beratung, sondern auch Erfahrungen mit den gegnerischen Kanzleien und den abmahnenden Unternehmen. Das Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Medienrecht ist unser berufliches Zuhause. 

Gerne können Sie unsere Kenntnisse in unserem „News-Bereich“ abrufen, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle-meldungen/. Unsere kostenlose Ersteinschätzung erreichen Sie zeitnah, indem Sie uns die Abmahnung per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular senden, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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