TIMBER CLASS 1 GmbH & Co. KG – Anleger sollten sich nicht mit dem Schaden abfinden

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haben wir Ihnen im Rahmen der regelmäßigen Statusberichte wiederholt dargelegt…“

Diesen Satz konnten Anleger der TIMBER CLASS 1 GmbH & Co. KG Mitte August in einem Schreiben der Fondsgesellschaft lesen.

Der 2008 und 2009 platzierte geschlossene Fonds investierte mittelbar und anteilig in Waldflächen in Texas, Louisiana, Georgia und Alabama. Anleger konnten sich mit einer Mindestbeteiligung von 15.000 US Dollar zzgl. 5 % Agio beteiligen. Durch Holzverkäufe und den Verkauf der Waldflächen am Ende der Laufzeit sollten Gewinne erwirtschaftet werden. Mehr 3.000 Anleger ließen sich offenbar von der positiven Darstellung des Fonds überzeugen und investierten.

Allerdings stellt sich die Realität anders als im Prospekt versprochen dar. Der Fonds verlief anders als prognostiziert. Mitte 2016 wurde die Waldgesellschaft, in die der TimberClass 1 investiert hatte, offiziell abgewickelt. Die nahezu gesamten bestehenden Waldflächen wurden im Juli 2018 an den Käufer übertragen. Die restlichen Waldflächen in Louisiana werden vom Waldmanager Campbell Global gesondert veräußert, sobald ein Kaufinteressent gefunden ist.

Anleger der TIMBER CLASS 1 GmbH & Co. KG müssen sich aber mit den ihnen entstandenen Schaden nicht abfinden:

Eine Beteiligung als sogenannter Kommanditist macht den Anleger zum Unternehmer. Er trägt somit das unternehmerische Risiko bei möglicher wirtschaftlicher Schieflage des Fonds. Geschlossene Fonds sind hochspekulative Produkte, die mit einer Reihe von Risiken verbunden sind, die beispielsweise mit dem Anlageziel einer Altersvorsorge nicht vereinbar sind. 

Unsere Erfahrung der letzten Jahre und hunderte positive Urteile für Anleger von geschlossenen Fonds zeigen, dass Anleger in der Regel nicht selten vollständig über die Risiken aufgeklärt wurden. In solch einem Fall steht ihnen Schadenersatz in bis zu voller Höhe des ihnen entstandenen Schadens zu.

Denn:
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041). Kommen Berater dieser Pflicht nicht nach, hat der Anleger Ansprüche auf Schadenersatz.

Wir empfehlen Anlegern der TIMBER CLASS 1 GmbH & Co. KG, ihren Fall anwaltlich prüfen zu lassen.

Zu beachten ist die Verjährung Ihrer Ansprüche: Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Beteiligung tritt die sogenannte absolute Verjährung ein. Danach sind Ihre Forderungen nicht mehr durchsetzbar.

Zögern Sie nicht länger!

Unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung dient dazu, Ihnen konkrete Chancen und Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall aufzuzeigen:

https://www.kapitalmarktrecht-kanzlei-petersen.de/hilfe-und-kontakt/ersteinschaetzung/

Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen. 


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