Tipps zum Verhalten bei einer Vorladung durch die Polizei

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Eine Vorladung der Polizei kann viele Gründe haben. Üblicherweise ist ausdrücklich angegeben, weshalb Sie angehört werden sollen. Zu unterscheiden ist, ob eine Vorladung als Zeuge oder als Beschuldigter erfolgt. Die Polizei ist oftmals auf die Hilfe von Zeugen angewiesen, wenn sie Straftaten aufklären will. Daher ist bei einer Zeugenladung nicht unbedingt von vornherein Vorsicht geboten.

Grundsätzlich gilt jedoch: Einer Vorladung durch die Polizei muss keine Folge geleistet werden, egal ob als Zeuge oder Beschuldigter. Einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft müssen Sie nachkommen; ansonsten können Sie von der Polizei festgenommen und dem Staatsanwalt zwangsweise vorgeführt werden.

Vor der Vernehmung hat die Polizei bzw. der Staatsanwalt zu belehren, sowohl über die Pflichten als auch über das Recht, sich selbst und Angehörige nicht belasten zu müssen und die Aussage zu verweigern. Auch bestimmten Berufsgruppen wie etwa Ärzten steht ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sachverhalte zu, die sie im Rahmen der Berufsausübung erfahren haben.

Der Beschuldigte darf immer, ohne dass dies gegen ihn gewertet wird, also vor der Polizei, dem Staatsanwalt oder dem Gericht, schweigen.

Merken Sie im Gespräch, dass die Situation kippt, sich etwa ein Verdacht gegen Sie oder einen Angehörigen richtet, brechen Sie das Gespräch sofort ab, verweigern Sie weitere Angaben. Denken Sie an das Motto: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“ Spätestens jetzt sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen, um den Vorgang zu besprechen!

Erfolgt die Vorladung als Beschuldigter, sollten Sie so früh wie möglich einen Rechtsanwalt als Verteidiger hinzuziehen. Denn in diesem Fall ist das Ermittlungsverfahren gegen Sie möglicherweise schon abschlussreif, es kann sich also aufgrund von anderweitigen Beweisen bereits ein Tatverdacht gegen Sie ergeben haben. Gehen Sie nun zur Vernehmung und bestreiten alles oder erzählen eine zurechtgelegte Märchengeschichte, verschlimmern Sie die Lage und vergeben sich Verteidigungs- oder Strafmilderungsmöglichkeiten.

Da Sie dies alles bei Erhalt der Vorladung nicht wissen, gibt es nur einen sicheren Weg, seine Rechte zu schützen: die Beauftragung eines Verteidigers, welcher Einsicht in die Ermittlungsakten nimmt. Hierdurch erlangen Sie die Möglichkeit, die Vorwürfe in Ruhe prüfen und eine mögliche Verteidigungsstrategie entwickeln zu können. Ob es dann beim Schweigen bleibt oder Reden sinnvoll ist, kann ein erfahrener Strafverteidiger nach Einsicht in die Akten beurteilen und mit Ihnen besprechen.

Danny Graßhoff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht


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