„Total War – Rome II“ - Abmahnung .rka für Koch Media GmbH

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Der Vorwurf

Die Computerspiele-Firma Koch Media GmbH aus Österreich lässt durch die Rechtsanwälte .rka das Filesharing in illegalen Tauschbörsen des Spiels „Total War - Rome II" abmahnen. Die Abgemahnten sollen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Vorgerechnet werden anteilige Kosten für

  • Auskunftsverfahren zur Erlangung der Anschrift über die geloggte IP-Adresse
  • Rechtsanwaltsgebühren hinsichtlich der Unterlassung, Auskunft und Beseitigung
  • Ersatz des Schadens, der der Koch Media GmbH durch das Filesharing entstanden sei.

Allerdings ergibt sich aus dem Schreiben nicht unmittelbar, wie hoch der letztgenannte Schaden sein soll. Auch wissen die Abmahner von Reichelt Klute Aßmann bei Abmahnung noch nicht, ob der Empfänger der Abmahnung überhaupt Täter oder Störer ist. Nur der Täter ist schadenersatzpflichtig. Nur von Täter oder Störer können Kosten für die Abmahnung verlangt werden. Auch sind nur sie zur Unterlassung, Auskunft etc. verpflichtet. Da die Abmahner nicht wissen, wer tatsächlich verantwortlich ist, schlagen sie eine pauschale Zahlung „für alles" von 800,- EUR vor, die als Vergleich angeboten wird. Tatsächlich dürfte dem Empfänger oft der Täter bekannt sein, z. B. wenn Eltern die Abmahnung für das Treiben ihres Kindes erhalten. Die Rechnung der Abmahner geht auf, wenn Eltern z. B. zahlen, um ihr Kind nicht als Täter benennen zu müssen.

Was ist zu tun?

Eine Abmahnung von .rka ist immer ernst zu nehmen. Auf keinen Fall sollten solche Abmahnungen ignoriert werden. Denn die Kosten für ein gerichtliches Verfahren muss der Abgemahnte übernehmen, sollte die Abmahnung gerechtfertigt sein. Im Gegensatz zu vielen anderen Abmahnern klagt Reichelt Klute Aßmann tatsächlich für die Koch Media GmbH.

Wir können jedoch nicht empfehlen, die der .rka-Abmahnung anliegende, vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Immerhin weisen die .rka-Anwälte im „Kleingedruckten" selbst darauf hin, welchen Pflichten Sie sich unterwerfen, wenn Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben. Dies ist nämlich mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Aber wer liest schon das Kleingedruckte und versteht auch die Konsequenzen?

Wir helfen bei Abmahnungen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne für Prüfung und Vertretung zur Verfügung. Wenn eine Unterwerfung erforderlich ist, entwerfen wir eine für Ihren Fall maßgeschneiderte Unterlassungserklärung. Auch können wir mit der Gegenseite einen Vergleich aushandeln oder die Abmahnung fundiert zurückweisen. Was man in Ihrem speziellen Fall tun kann, erläutern wir Ihnen gerne. Auch nennen wir Ihnen gleich die Kosten für unser Tätigwerden. Hierfür benötigen wir nur Ihre vollständige Abmahnung.

Bitte übersenden Sie uns diese per Fax 040/41167626 oder E-Mail info@ipcl-rieck.de und vergessen Sie nicht Ihre persönlichen Daten, damit wir Sie baldmöglichst erreichen können.

IPCL Rieck & Partner - schnell, kompetent, erfolgreich.



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