Überbau ist Rechtsmangel

Ragt das Gebäude auf einem verkauften Grundstück auf das Nachbargrundstück über, liegt ein Rechtsmangel vor.

Wenn der notarielle Kaufvertrag für eine Immobilie lediglich die Gewährleistung für Sachmängel ausschließt, bleibt die Haftung des Verkäufers für einen Überbau auf einem anderen Grundstück unberührt. Eine durch einen Überbau begründete Rentenzahlungsverpflichtung zugunsten des Eigentümers des Nachbargrundstücks ist ein Rechts- und kein Sachmangel. Dies hat das OLG Koblenz entschieden. Zugleich stellten die Richter klar, dass ein Haftungsausschluss für den Überbau voraussetzen würde, dass der Käufer nicht nur vom Überbau wusste, sondern auch von der Rentenzahlungsverpflichtung zugunsten des Eigentümers Kenntnis hatte.


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