Umgangsrecht und Corona - Familienrecht

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Umgangsrecht und Corona


Das Umgangsrecht regelt den Umgang, also das Treffen zwischen dem Kind und dem Elternteil, mit dem das Kind nicht zusammenlebt. Diese Umgänge sind wichtig, um das Verhältnis des Kindes zu dem anderen Elternteil aufrecht zu erhalten. Auch soll dem Elternteil so die Möglichkeit eingeräumt werden, sich über das Kind, seinen Zustand und seine Entwicklung ein eigenes Bild zu machen.


Insofern ist es von überragender Bedeutung oder sogar dringend geboten, diese Umgangskontakte unter keinen Umständen abreißen zu lassen oder diese gar auszusetzen.


Aktuell wird allerdings immer wieder von dem Elternteil, in dessen Haushalt das gemeinsame Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, der Umgang zu dem anderen Elternteil mit der Begründung verweigert, dass dieser aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden dürfe.


Mittlerweile haben allerdings nicht nur Amtsgerichte, sondern auch ein Oberlandesgericht entschieden, dass der Umgang des Kindes mit einem Elternteil nicht unter Hinweis auf die Corona-Pandemie untersagt werden kann.


Dies bedeutet, dass die Umgangskontakte zwischen dem Kind und dem Elternteil auch in diesen schwierigen Zeiten uneingeschränkt fortgeführt werden können und sollten.


Darüber hinaus ist zu bedenken, dass nach den meisten Verordnungen der Bundesländer, die die Kontakte der Menschen in diesen Zeiten einschränken, nicht für das Verhältnis von Eltern zum Kind gelten und die Umgangskontakte auch mit diesem Argument nicht verweigert werden können.


Sollten Sie Probleme mit der Durchführung der Umgangskontakt haben, helfe ich Ihnen gerne weiter!


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