UMSCHREIBUNG VON AUSLÄNDISCHEN FAHRERLAUBNISSEN IN DER TÜRKEI

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Die Zuständigkeit für die Ausstellung und Umschreibung von Führerscheinen liegt in der Türkei bei der Generaldirektion für Einwohner- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten (Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü). Gemäß der türkischen Straßenverkehrsordnung (türkische StVO) ist für die Beantragung der Umschreibung jedes Einwohnermeldeamt (Nüfus Müdürlüğü) zuständig. Die für die Beantragung erforderlichen Unterlagen und Angaben werden von der Generaldirektion für Einwohner- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten bestimmt. Nach der Umschreibung des ausländischen Führerscheins in einen türkischen Führerschein wird der ausländische Führerschein nicht dem Inhaber zurückgegeben sondern an das Ausstellungsland geschickt.  

Erforderliche Unterlagen und Kosten

  • Original und Farbkopie des ausländischen Führerscheins
  • beglaubigte Übersetzung des ausländischen Führerscheins
  • Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis
  • ärztliches Gutachten zur Fahreignung
  • 1 biometrisches Passbild
  • Angabe zur Blutgruppe
  • letztes Schulabschulzeugnis
     (gegebebenfalls mit beglaubigter Übersetzung)
  • Führungszeugnis
  • Gebühren in Höhe von ca. 1.000 TL

Da das Einwohnermeldeamt vor der Umschreibung die türkische Auslandsvertretung am Ausstellungsort anschreibt, damit diese bei der ausstellenden Behörde die Gültigkeit des Führerscheins klärt, ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen.

Bußgld bei Missachtung der Frist und Voraussetzungen bei Fahren mit ausländischem Führerschein

Gemäß Artikel 39 Absatz 4 türkisches StVG droht jedem Fahrer, der mit einem im Ausland erworbenen Führerschein Auto fährt und gegen die Fristen und Voraussetzungen der türkischen StVO verstößt, ein Bußgeld in Höhe von 343 TL.

ALTERNATIVEN ZUR UMSCHREIBUNG

Besitzer von ausländischen Führerscheinen, die diesen wegen der Umschreibung nicht abgeben und somit verlieren möchten, können alternativ einen türkischen Führerschein neu erwerben.

ERWERB EINES TÜRKISCHEN FÜHRERSCHEINS

Nach Einschreibung bei einer Fahrschule haben Fahrschüler jeweils eine theoretische und eine praktische Fahrprüfung abzulegen. Die theoretische Fahrprüfung wird vom Nationalen Bildungsministerium (Milli Eğitim Bakanlığı) durchgeführt. Ausländische Fahrschüler können diese Prüfung wahlweise auf Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Persisch und Russisch ablegen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 35 von 50 Fragen richtig beantwortet und 70 Punkte erreicht werden.   

Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen Fahrprüfung kann der Fahrschüler an der praktischen Fahrprüfung, die 35 Minuten dauert,  teilnehmen.   

Kosten

Die Kosten für einen türkischen Führerschein der Klasse B betragen für die Fahrschule derzeit 1.850 TL und 1.200 TL für die Gebühren, womit der Besitzer einer ausländischen Fahrerlaubnis für insgesamt 3.050 TL zusätzlich einen türkischen Führerschein erwerben und seinen bisherigen Führerschein behalten könnte.   

Erfoderliche Unterlagen 

  • 4 biometrische Passbilder
  • Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis
  • ärztliches Gutachten zur Fahreignung
  • Angabe zur Blutgruppe
  • letztes Schulabschulzeugnis (gegebebenfalls mit beglaubigter Übersetzung)
  • Führungszeugnis
Foto(s): M&S LAW ISTANBUL

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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