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Umweg zum Tanken ist kein direkter Arbeitsweg

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Wenn ein Arbeitnehmer seinen Heimweg von der Arbeit zum Tanken unterbricht, so befindet er sich nicht auf dem direkten Arbeitsweg. Wenn also bei dieser Unterbrechung des Heimwegs ein Unfall geschieht und der Arbeitnehmer Verletzungen erleidet, so fällt dies nicht unter die Kategorie der versicherten Arbeitsunfälle. Dieses Urteil fällte das Sozialgericht Detmold (Az.: S 14 U 3/09).

Ein 47jähriger Mann hatte auf seinem Heimweg von der Arbeit einen Zwischenstopp zum Tanken eingelegt. Bevor er sich wieder auf dem direkten Heimweg befunden hatte, musste er eine Vollbremsung hinlegen und stürzte dabei. Hier zog er sich derart schwere Verletzungen zu, dass er drei Monate lang arbeitsunfähig war. Der Arbeitnehmer klagte nun gegen die Berufsgenossenschaft, die den Unfall nicht als Arbeitsunfall angesehen hatte und die entsprechenden Leistungen verweigerte. Vor dem Sozialgericht Detmold bekam die Berufsgenossenschaft Recht.

Nach Auffassung der Richter ist der Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause eine Handlung, die das Arbeiten vorbereitet und damit versichert ist. Wenn allerdings die Fahrt unterbrochen wird und hier ein Unfall passiert, haben Arbeitnehmer dem Urteil zufolge nur dann Versicherungsschutz, wenn die Unterbrechung des Weges einen besonders engen sachlichen, zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang mit der Arbeit aufweist, wozu das Tanken nicht gehört.

Foto(s): ©iStockphoto.com

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