Unfall auf der Autobahn – was soll ich tun? | Kostenlose Unfallabwicklung durch Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • 8 Minuten Lesezeit

Sie wurden in einen Unfall auf der Autobahn verwickelt und möchten nun eine professionelle Unfallabwicklung erhalten?

„Haben Sie einen Unfall auf der Autobahn erlitten, sind unsere Verkehrsanwälte die richtigen Ansprechpartner für Sie. Wir wickeln jeden Verkehrsunfall kompetent für Sie ab,“ erklärt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.

Die Unfallabwicklung durch unsere Rechtsanwälte ist für Sie kostenfrei, sofern Sie keine Schuld am Unfall tragen.


Die Kernpunkte zum Thema Autobahnunfälle:

  • Obwohl Autobahnunfälle vergleichsweise seltener vorkommen als andere Verkehrsunfälle, ziehen Sie häufig ernsthafte Folgen insbesondere in Form von Personenschäden nach sich
  • Angesichts dessen sowie regelmäßig hoher Sachschäden ergibt sich das Bedürfnis nach einer professionellen Unfallabwicklung mitsamt der Durchsetzung sämtlicher Ansprüche
  • Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie in jeden Fall zunächst die Polizei und ggf. den Rettungsdienst rufen. Außerdem müssen Sie im Falle von Personenschäden Erste Hilfe leisten
  • Sodann sollten Sie die Unfallstelle insbesondere durch Einschalten des Warnblinklichts und ordnungsgemäße Aufstellung des Warndreiecks sichern. Begeben Sie sich dabei aber nicht in konkrete Gefahren. Verlassen Sie danach die Gefahrenstelle und begeben Sie sich in Sicherheit, am besten hinter die Leitplanke
  • Sobald die Polizei an der Unfallstelle eingetroffen ist, nimmt diese den Unfall auf
  • Sie können sodann gegenüber der Polizei den Unfallhergang aus Ihrer Sicht schildern
  • Denken Sie aber daran, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen. Sagen Sie nichts, was Sie hinsichtlich einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit belasten könnte
  • Schweigen Sie im Falle des Vorwurfs einer Straftat. Sie haben das Recht dazu
  • Falls Sie verletzt sind, lassen Sie sich umgehend ärztlich versorgen und die Verletzungen ärztlich dokumentieren. Dies gilt auch bei leichten Verletzungen oder bloßem Unwohlsein
  • Nach einem Autobahnunfall haben Sie diverse Ansprüche etwa auf Ersatz der Fahrzeugschäden, Schmerzensgeld, Zahlung der Mietwagenkosten, Ersatz von entgangenem Gewinn oder Transportschäden
  • Wenden Sie sich zwecks Unfallabwicklung am besten an unsere Verkehrsanwälte. Falls Sie keine Schuld am Unfall tragen, ist unsere Abwicklung für Sie kostenlos


Autobahnunfälle

Zwar kommen Autobahnunfälle in Anbetracht der einschlägigen Statistiken vergleichsweise selten vor. Gleichwohl bedeuten Sie nicht zuletzt aufgrund der hohen Geschwindigkeiten oftmals erhebliche Gefahren für Leib und Leben sowie hohe Sachschäden.

Unfälle auf Autobahnen resultieren häufig aus Fahrten mit hohen Geschwindigkeiten oder aus der Missachtung des notwendigen Abstandes zu anderen Fahrzeugen.

So kommt es nicht selten vor, dass Fahrer, wenn auch nur kurz, die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren und infolgedessen mit anderen Verkehrsteilnehmern kollidieren.

Zudem kommt es häufig vor, dass ein Stauende übersehen oder nicht beachtet wird. Auch stellt der Sekundenschlaf übermüdeter Fahrer eine typische Unfallursache auf der Autobahn dar.

Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass Autobahnunfälle trotz Ihrer relativen Seltenheit ernsthafte Folgen, insbesondere für die Gesundheit und das Leben von Menschen haben.

Angesichts dessen und aufgrund der regelmäßig hohen Sachschäden ergibt sich infolge von Autobahnunfällen das Bedürfnis nach einer fachgerechten und vollständigen Unfallabwicklung.


Worauf achten nach einem Autobahnunfall?

Nach einem Autobahnunfall sollten Sie zuallererst die Polizei und gegebenenfalls den Rettungsdienst verständigen, damit verletzte Personen schnellstmöglich versorgt werden und der Unfall polizeilich aufgenommen und dokumentiert werden kann.

Im Falle von Personenschäden müssen Sie Erste Hilfe leisten, sofern Sie zu diesem Zweck nicht Ihr eigenes Leben gefährden würden.


Sicherung der Unfallstelle

Zuallererst gilt: Bewahren Sie in jedem Fall stets die Ruhe, damit Sie weder sich noch andere durch Ihr Verhalten gefährden.

Denken Sie daran, das Warnblinklicht Ihres Fahrzeugs einzuschalten, Ihre Warnweste anzuziehen und das Warndreieck ordnungsgemäß aufzustellen – auf Autobahnen mit mindestens 150 Metern Abstand zur Unfallstelle.

Begeben Sie sich jedoch nicht in konkrete Gefahrenlagen. Passen Sie die ganze Zeit auf und seien Sie vorsichtig. Bewegen Sie sich zwecks Sicherung der Unfallstelle möglichst hinter der Leitplanke.

Denn die Autobahn ist nicht zuletzt aufgrund der hohen Geschwindigkeiten des nachfolgenden Verkehrs eine höchst gefährliche Gefahrenstelle, insbesondere, wenn Sie die Fahrbahn zu Fuß betreten.

Sobald Sie die Unfallstelle gesichert haben, sollten Sie sich und die anderen Unfallbeteiligten schnellstmöglich in Sicherheit bringen und die Gefahrenstelle verlassen – am besten hinter die Leitplanke.


Unfallaufnahme durch die Polizei

Sobald die Polizei vor Ort ist, nimmt diese den Unfall auf. In diesem Zusammenhang können Sie den Beamten den Unfallhergang aus Ihrer Sicht schildern.

Geben Sie jedoch keine voreiligen Zugeständnisse hinsichtlich eines möglichen (Mit-)Verschuldens Ihrerseits ab. Denn Ihre Aussagen können die spätere Unfallabwicklung erschweren oder gar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Polizeibeamte müssen im Falle von Autobahnunfällen häufig wegen möglicher Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten ermitteln, sodass Sie sich bewusst sein sollten, dass Sie sich mit Ihren Aussagen selbst belasten können.

Denken Sie daran, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen. Sie haben das Recht zu Schweigen.

Dies sollten Sie insbesondere im Falle des Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit stets tun. Im Nachhinein können Sie sich mit Hilfe eines Verkehrsanwalts immer noch gegen etwaige Vorwürfe wehren.


Ärztliche Versorgung

Falls Sie verletzt sind, sollten Sie sich schnellstmöglich ärztlich behandeln lassen, um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden. Dies gilt selbstverständlich auch bei psychischen Beeinträchtigungen wie Schockzuständen.

Auch bei (vermeintlich) leichten Beschwerden wie Kopfschmerzen oder bloßem Unwohlsein sollten Sie sich stets ärztlich behandeln lassen.

Denn die ärztliche Dokumentation der Verletzungen ist auch wichtig, um Belege zur Geltendmachung etwaiger Schmerzensgeldansprüche zu haben.


Eigene Dokumentation des Unfalls

Erst wenn die Polizei für die Sicherheit an der Unfallstelle garantieren kann, fertigen Sie nach Möglichkeit eigene Fotos von der Unfallstelle und der Fahrzeugschäden an, um diese später als Beweismittel verwenden zu können.

Allerdings nur, wenn dies nicht aufgrund der Gefahrenlage ausgeschlossen ist. Unbeschadet dessen können später auch etwaige polizeilich angefertigte Lichtbilder verwendet werden.

Sobald die Polizei die Aufnahme des Unfalls abgeschlossen hat, sollten Sie die Beamten darum bitten, Ihnen eine polizeiliche Unfallmitteilung auszuhändigen, um eine polizeiliche Dokumentation des Unfallgeschehens für die eigenen Unterlagen zu erhalten. Tauschen Sie auch die Daten mit den anderen Unfallbeteiligten aus.

Ferner ist zu empfehlen, im Nachgang der Geschehnisse schnellstmöglich ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen von den Unfallschäden Ihres Fahrzeugs anfertigen zu lassen, um dieses zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung zu nutzen.

Sofern Sie keine Schuld an dem Unfall tragen, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für ein solches Gutachten.


Welche Ansprüche habe ich nach einem Autobahnunfall?

Nach einem Autobahnunfall haben Sie eine Reihe von Ansprüchen und Rechten, die Sie am besten mit Hilfe eines kompetenten Fachanwalts für Verkehrsrecht gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzen.

Interessant für Spediteure, Handwerker sowie andere Selbstständige und Unternehmer: Auch Transportschäden, entgangener Gewinn und vergleichbare Schadenspositionen können geltend gemacht werden.


Fahrzeugschäden

Ob Sie die Schäden an Ihrem Fahrzeug beheben, steht Ihnen frei. Statt zu reparieren können Sie die fiktiven Netto-Reparaturkosten, also ohne Mehrwertsteuer, verlangen.

Insbesondere im Falle von Totalschäden kann alternativ der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert geltend gemacht werden.


Schmerzensgeld

Bei körperlichen oder psychischen Verletzungen infolge eines Unfalls kann neben etwaigen Behandlungskosten auch das so genannte Schmerzensgeld verlangt werden, welches das Leid des Geschädigten in Gestalt von Einbußen der Lebensqualität kompensieren soll.

Im Falle von körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen nach einem (Autobahn-)Unfall – auch bei (vermeintlich) kleinen Verletzungen oder bloßem Unwohlsein -  sollten Sie nicht zögern und sich umgehend ärztlich behandeln und untersuchen lassen.

Die ärztliche Dokumentation ist für die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen von entscheidender Bedeutung.

Die Berechnung des Schmerzensgeldes ist trotz entsprechender Tabellen nicht so einfach wie gemeinhin angenommen und erfordert fachliche Kompetenz, sowohl um Fehler zu vermeiden, als auch um eine angemessene Summe zu erzielen.

Auch sollte man nicht vorschnell auf Vergleichsangebote der Versicherer eingehen.

Diese sind zumeist zu niedrig kalkuliert. Außerdem können Ansprüche verloren gehen, wenn man damit einhergehend entsprechende Verzichtsklauseln unterschreibt.

Wenden Sie sich lieber an unsere Verkehrsanwälte, die das Ihnen zustehende Schmerzensgeld in voller Höhe geltend machen.


Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung

Des Weiteren können Sie Mietwagenkosten für die Zeit der Reparatur oder Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Entsprechende Rechnungen sollten Sie zu Beweiszwecken stets aufbewahren.

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bemisst sich nach der Preisklasse des Fahrzeugs. Diese kann etwa anhand von entsprechenden Tabellen beziehungsweise durch das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen ermittelt werden.


Verdienstausfall

Wenn Sie als Arbeitnehmer infolge des Unfalls arbeitsunfähig sind, können Sie auch den Verdienstausfallschaden geltend machen. Dieser entsteht, sobald der Lohnfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber erlischt, in der Regel nach sechs Wochen.


Entgangener Gewinn

Auch als Selbstständiger oder Unternehmer können Sie einen mit dem Verdienstausfall bei Arbeitnehmern vergleichbaren Schaden in Form von entgangenem Gewinn ersetzt verlangen, etwa, weil die transportierte Ware beschädigt ist oder Sie einen Termin verpassen.

Hier gestaltet sich der Beweis im Gegensatz zum Verdienstausfallschaden schwieriger. Denn es muss eine Minderung des Gewinns nachgewiesen werden.

Auch in diesem Fall lohnt sich die Einschaltung eines kompetenten Fachanwalts für Verkehrsrechts, der für eine überzeugende Darlegung der Gewinneinbußen sorgt.


Transportschäden

Ebenfalls interessant für Spediteure, Handwerker sowie andere Selbstständige und Unternehmer ist, dass im Falle von Autobahnunfällen mit LKWs oder anderen Transportfahrzeugen auch Transportschäden geltend gemacht werden können.

Wenn also Ihre Ware durch den Unfall beschädigt wird, muss die gegnerische Versicherung auch diese Schäden regulieren.


Empfehlung vom ADAC Anwalt

Wurden Sie in einen Autobahnunfall verwickelt?

Dann wenden Sie sich am besten an unsere kompetenten Rechtsanwälte, die über eine ausgewiesene Expertise im Verkehrsrecht verfügen. So haben wir bereits über 10.000 Verkehrsunfälle abgewickelt.

Wir leisten für Sie bundesweit:

  • Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Ermittlung der Versicherungsdaten des Unfallgegners und Schriftwechsel
  • Korrespondenz mit Ärzten
  • Korrespondenz mit Kfz-Sachverständigen
  • Schriftwechsel mit Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Auswertung der Ermittlungsakten
  • Abwicklung von Unfällen im Ausland


Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, fallen garantiert keine Kosten an. Dies prüfen wir vorab für Sie, sodass Sie kein Kostenrisiko haben.

Profitieren auch Sie von unserer Expertise – Die Zufriedenheit unserer Mandanten spricht für uns.

Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen kostenfreien ersten Besprechungstermin mit mir.

Foto(s): Balduin & Partner Rechtsanwälte


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