Unfallflucht

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Hinsichtlich des Tatbestandes der Unfallflucht bestehen zahlreiche Irrtümer. So ist Unfallbeteiligter jeder, der irgendwie zu dem Unfall beigetragen haben kann. Unter Umständen ist man also Beteiligter, obwohl man meint, mit dem Geschehen gar nichts zu tun zu haben.

Zudem ist es nicht ausreichend, einen Zettel mit der Telefonnummer an dem beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen und sich dann zu entfernen. Auf diese Weise kann später nicht mehr geklärt werden, ob z.B. Alkohol im Spiel war.

Es ist ebenfalls nicht richtig, dass man 24 Stunden Zeit hat, sich bei der Polizei zu melden. Grundsätzlich begeht jeder, der sich vom Unfallort entfernt, eine Unfallflucht.

Die Konsequenzen einer Unfallflucht sind erheblich. So drohen sieben Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und ein Entzug der Fahrerlaubnis. Probleme kann es zudem mit der eigenen Haftpflichtversicherung geben.

Es ist daher empfehlenswert, ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht möglichst durch eine Einstellung zu beenden.

Lassen Sie sich daher anwaltlich beraten, wenn Ihnen ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen wird.

 

 


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