Unfallschadenregulierung bei Leasing-Fahrzeugen

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Leasingverträge gewinnen im Neuwagenhandel auch im privaten Bereich immer mehr an Bedeutung. Branchenkenner gehen davon aus, dass im Neuwagengeschäft über 75 % der veräußerten Fahrzeuge geleast oder finanziert sind. Ca. 10 % der Leasinginvestitionen macht dabei das Verbraucherleasing aus. Wird ein Leasingfahrzeug nun in Folge eines unverschuldeten Unfalls beschädigt, gilt es einige Besonderheiten zu beachten.

Unangenehme Folgen können zum Beispiel Totalschäden haben. Bei der Unfallregulierung ist allein der Wiederbeschaffungswert maßgebend. Das heißt der Wert, der bei einem seriösen Händler für ein vergleichbares Fahrzeug aufzuwenden ist. Zumindest in den ersten 12 Monaten erleidet ein Neufahrzeug einen erheblichen Wertverlust. Dies wiederum bedeutet, dass der Wiederbeschaffungswert, der letztlich von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet wird, wesentlich geringer ist, als der Buchwert des Fahrzeuges in dem Leasingvertrag. Denn die gezahlten Leasingraten gleichen in der Regel den Wertverlust eines Neufahrzeuges nicht aus. Mit der Folge, dass eine Lücke zwischen der Entschädigungsleistung und dem Buchwert entsteht. Durch den Fahrzeugtotalschaden endet der Leasingvertrag.

Die verbleibende „Lücke" zwischen Entschädigungsleistung und Buchwert hat der Leasingnehmer zu tragen. Diesem Risiko kann mit einer GAP-Deckung oder auch Restschuldversicherung Rechnung getragen werden. Bei einem Reparaturschaden hat der Leasingnehmer zu bedenken, dass eine Instandsetzung in Eigenleistung in aller Regel gegen den Leasingvertrag verstößt. Der Leasingnehmer wird meist verpflichtet, eine Reparatur in einem autorisierten Fachbetrieb durchzuführen.

Hierbei ist allerdings umstritten, ob der Leasinggeber den Leasingnehmer zur Reparatur in einem bestimmten Fachbetrieb verpflichten kann. In diesem Zusammenhang sollte im Übrigen auch darauf geachtet werden, dass Fahrzeugversicherungsverträge keine Klauseln zu Reparaturbetrieben beinhalten, die denen des Leasingvertrages widersprechen. Alles in allem ist die Abwicklung von Unfallschäden bei Leasingverträgen ein sehr komplexer Vorgang. Daher empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes durchaus.


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