United Media AG / wwwe GmbH (Euroweb) Internet-System-Vertrag für bis zu 529,- € (netto) mtl abgeschlossen? Kündigen?

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An dieser Stelle haben wir schon oft über die Internet-System-Verträge u.a. der Firmen

-    United Media AG
-    wwwe GmbH (vormals Euroweb Internet GmbH)
-    Madsack Online-Service GmbH & Co. KG
-    WESTFALEN-BLATT OnlineService
-    WN OnlineService
-    LEIPZIGER VOLKSZEITUNG ONLINESERVICE (einer Marke von Madsack Online-Service)

berichtet. Die von unseren Mandanten geschilderten Sachverhalte weisen dabei jeweils starke Parallelen auf. Oftmals handelt es sich um Klein- oder Kleinstbetriebe.

Gegenstand des Vertrages bzw. Vereinbarung ist die Erstellung einer Homepage/Internetseite. Die Laufzeit der Verträge beträgt dabei 48 Monate. Bei einem monatlichen Preis von 529,- € (netto) ergibt dies ein Gesamtvolumen von 30.2016.48 € für die Erstellung einer einfachen Firmenhomepage. Da es sich um B2B Verträge handelt besteht auch kein Widerrufsrecht.

Kann man den Vertrag dennoch vorzeitig/fristlos kündigen?

Die Antwort auf die Frage lautet: ja! Dennoch sollte die Kündigung von einem Rechtsanwalt ausgesprochen werden, da es unterschiedliche Anspruchsgrundlagen für die Kündigung gibt. Da sich bei einer Kündigung um ein sogenanntes Gestaltungsrecht handelt, sollte der Vertragspartner nicht selbst eine entsprechende Kündigung erklären. Hierbei gilt es ggf. unterschiedliche Besonderheiten zu beachten, die zudem auch jeweils vom Einzelfall und der Situation abhängen.

Wenn auch Sie Ihren Vertrag mit wwwe GmbH (Euroweb), United Media, WN Online-Service, Madsack, Westfalen-Blatt, Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH o.a. außerordentlich kündigen möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter:

•    Tel. 040 5330-8720
•    E-Mail info@haemmerling-legal.de  
•    „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!



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