Unverschuldeter Verkehrsunfall - Ihre Rechte

  • 2 Minuten Lesezeit

Und plötzlich kracht es - auch wenn Sie sich selbst vollkommen verkehrsmäßig verhalten, besteht immer die Gefahr in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden.

Selbst wenn die Sachlage eindeutig zu sein scheint, sollten Sie auf die frühzeitige Einschaltung eines Anwalts nicht verzichten. Die Kosten dafür zahlt - bis auf extreme Ausnahmefälle - immer die Haftpflichtversicherung des schuldigen Unfallgegners. 

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung in vermeitlich großzügiger Absicht anbietet, die Regulierung des Schadens zu übernehmen. So verlockend sich das auch anhören mag, bei dem sog. Schadensmanagement der Versicherer geht es nicht darum, Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich zu sein, sondern nur um die Absenkung der Kosten für die Versicherung. Dies geht meist mit der Kürzung Ihrer Ansprüche einher!

Doch welche Rechte stehen Ihnen zu?

Als Geschädigter sind Sie so zu stellen, als sei der Unfall nicht eingetreten. Wurde ein Schaden an Ihrem PKW verursacht, so können Sie die Reparatur auf Kosten der gegnerischen Versicherung vornehmen oder sich den Nettoreparaturbetrag auszahlen lassen (sog. fiktive Abrechnung). Ist Ihr Fahrzeug beschädigt, dass eine Reparatur wirtschaftlich betrachtet keinen Sinn macht, können Sie den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzgl. des Restwertes nach dem Unfall ersetzt verlangen (sog. wirtschaftlicher Totalschaden). Tritt infolge des Unfalls eine Wertminderung an Ihrem Fahrzeug ein, so ist auch dieser technische oder merkantile Minderwert zu ersetzen. Um den Unfang des Schadens ermitteln zu können, ist häufig ein Gutachten erforderlich. Auch diese Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Fällt Ihr Fahrzeug infolge des Unfalls aus, so haben Sie Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten für den Ausfallzeitraum. Alternativ können Sie einen Nutzungsausfall als Entschädigung in Geld für den entgangenen Gebrauchsvorteil geltend machen. Sollten Sie sich verletzt haben, können Sie auch diesen immateriellen Schaden (Schmerzensgeld) sowie die Heilbehandlungskosten ersetzt verlangen. Bei den vorstehenden Schadenspositionen handelt es sich nur um die häufigsten - die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Darüber hinaus können etwa noch in Betracht kommen: Abschleppkosten, Ab- und Anmeldekosten, Verlust der Tankfüllung, Verdienstausfall, Auslagenpauschalen, Kosten für ein neues Kennzeichen etc.

Im Falle eines Schadens durch einen Verkehrsunfall, helfen wir Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!






Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Tülay Kesen

Beiträge zum Thema