Unzulässige Belehrung über Widerrufsrechte der Sparkasse Heilbronn

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Sparkasse Heilbronn belehrte Kunden falsch über Widerrufsrechte – Darlehensverträge noch heute widerrufbar

Für viele Verbraucher besteht noch heute die Möglichkeit Alt-Kredite zu widerrufen. Grund dafür sind Widerrufsbelehrungen, die seitens der Bank fehlerhaft erfolgten. Im Jahr 2002 beschloss der Gesetzgeber den Verbraucherschutz zu stärken und führte eine für alle Kreditinstitute verbindliche Verpflichtung ein, bei Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen bestimmte Textbausteine zu nutzen. Jedoch halten sich Banken oft bis heute nicht an diese Mustererklärungen oder formulieren sie um! In einem solchen Fall erfolgt die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, was zur Folge hat, dass die Widerrufsfrist nicht anfängt zu laufen. Kreditnehmer können dann Kreditverträge, die sie schon vor Jahren eingegangen sind, noch heute widerrufen.

Profitieren Sie vom „ewigen Widerrufsrecht“ und werden Sie ihren teuren Darlehensvertrag los!

Die Möglichkeit eines späten Widerrufs wird auch „ewiges Widerrufsrecht“ oder gar „Widerrufsjoker“ genannt. Durch das „ewige Widerrufsrecht“ hat der Verbraucher die außerordentliche Option, seinen zu hohen Zinsen abgeschlossenen Darlehensvertrag günstig loszuwerden. Denn anders als bei einer herkömmlichen Kündigung eines solchen Vertragstypen, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung für den Kunden an. Auf diese Weise kann ein teurer Altkredit beseitigt werden und ein neuer zu einem weitaus niedrigeren Zinssatz abgeschlossen werden.

Sparkasse Heilbronn verliert Vertrauensschutz durch mehrfache Abweichung vom gesetzlichen Muster

Kreditinstitute, die das gesetzliche Muster für Widerrufsbelehrungen nutzen und auch nicht davon abweichen, genießen einen Vertrauensschutz. Weist eine Widerrufsbelehrung erhebliche Abweichungen vom Muster des Gesetzgebers vor, besteht aber gerade kein Vertrauensschutz. So auch bei der Sparkasse Heilbronn! Die Sparkasse Heilbronn wich in beachtlicher Weise vom gesetzlich vorgegebenen Muster ab. Sie ließ zum einen die in der Musterbelehrung vorausgesetzte persönliche Anrede des Kreditnehmers weg oder tauschte sie durch die allgemeine Bezeichnung des „Kunden“ aus. Des Weiteren entspricht der Zusatz über finanzierte Geschäfte nicht der Vertragsart und den Gestaltungshinweisen des gesetzlichen Musters. Die gewählten Formulierungen und Bearbeitungen der Widerrufsbelehrung sind für den Verbraucher irreführend und suggerieren ihm falsche Voraussetzungen.

Ungenaue und verwirrende Formulierungen in der Widerrufsbelehrung der Stadtsparkasse Heilbronn

Die Stadtsparkasse Heilbronn hat außerdem durch ungenügende Formulierungen bzgl. der Widerrufsfrist den Verbraucher nicht deutlich und umfassend genug auf den Beginn der Widerrufsfrist hingewiesen. Dem Kreditnehmer wird auch verschwiegen innerhalb welcher Frist Rückgewähransprüche auszugleichen sind. Dieses Vorgehen verstößt gegen das Deutlichkeitsgebot gem. § 355 Abs. 2 BGB a.F., wonach der Verbraucher eindeutig über seine Rechte und Pflichten bei einem Widerruf seitens der Bank belehrt werden muss.

Widerrufsjoker“ durch beschlossenen Gesetzesentwurf schon bald verspielt!

Der „Widerrufsjoker“ könnte jedoch aufgrund eines erst kürzlich beschlossenen Gesetzesentwurfs bereits schon bald verspielt sein. Das Bundeskabinett hat in diesem Gesetzesentwurf beschlossen, dass fehlerhaft erfolgten Widerrufsbelehrungen eine absolute Widerrufsfrist von drei Monaten auferlegt wird. Für bereits abgeschlossene Darlehensverträge seit dem Jahre 2002, soll das „ewige Widerrufsrecht“ letztmalig am 21. Juni 2016 möglich sein. Mithin hat der Verbraucher nur noch wenige Monate Zeit um seinen „Widerrufsjoker“ auszuspielen. Es ist deshalb mehr als ratsam schnell zu handeln!

Widerrufsbelehrung anderer Kreditinstitute, die ähnliche Fehler enthalten:

  • DG Verlag 2002 bis 2009
  • Hamburger Sparkasse AG 2006 und 2008
  • BHW 2004 bis 2011
  • Commerzbank 2002 bis 2010
  • Dresdner Bank 2004 bis 2008

Werdermann I von Rüden bietet kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen – widerrufen Sie noch heute Ihren Darlehensvertrag

Eine explizite Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung aller erheblichen Umstände Ihrer Vertragsunterlagen ist in jedem Fall geboten! Die Anwälte der Kanzlei Werdermann I von Rüden bieten Ihnen eine professionelle Beratung und vor allem eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen der Sparkasse Heilbronn. Die Kanzlei Werdermann I von Rüden hat in den letzten Jahren bereits bundesweit entsprechende Mandate übernommen und sich dadurch einen exzellenten Ruf auf diesem Gebiet erarbeitet.

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