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Unzulässiger Individualbeitrag: Wie antwortet die Targobank?

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Der „einmalige laufzeitunabhängige Individualbeitrag“ den die Targobank in vielen Krediten berechnet, ist nach der Rechtsprechung des Landgerichts Düsseldorf unzulässig. Der „einmalige laufzeitunabhängige Individualbeitrag“ muss an betroffene Kreditkunden auf Anforderung erstattet werden.

Sie selbst können die Bank zur Erstattung nebst angemessener Verzinsung mit einem Musterbrief auffordern. Wir haben einen solchen Musterbrief auf unserer Homepage für Sie kostenlos zum Download bereitgestellt.

Was passiert, wenn Kunden der Targobank ihr Geld zurückfordern? Die Targobank antwortet offenbar derzeit in einer Vielzahl von Fällen:

Sehr geehrter ...,

Sie wünschen, dass wir eine im Rahmen Ihres Kredits mit der Kontonummer 123456789 vereinbarte Entgeltposition erstatten. Ihrem Erstattungswunsch können wir nicht entsprechen. Gerne nennen wir Ihnen den Grund für unsere Entscheidung. Sie haben einen Individual-Kredit aufgenommen. Mit dem Individual-Kredit bieten wir Ihnen zahlreiche Sonderleistungen, die im Kreditvertrag einzeln aufgeführt sind. Diese zusätzlichen Leistungen gehen über den Leistungsumfang normaler Kredite hinaus. Bei unserem Basis-Kredit sind sie nicht oder nur gegen zusätzliche Entgelte verfügbar. Die Gesamtkosten für die Kreditgewährung und die Sonderleistungen setzen sich dabei aus einem günstigeren Sollzinssatz und dem Individualbeitrag zusammen. Daher ist der Individualbeitrag nicht mit einer Bearbeitungsgebühr vergleichbar. Hier vorliegende Gerichtsurteile bestätigen ausdrücklich und wiederholt die Zulässigkeit des Individualbeitrags. Einzelne anderslautende Entscheidungen ändern nichts an der nach unserer Auffassung gegebenen rechtlichen Zulässigkeit des Individualbeitrags.

Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da. Bitte wenden Sie sich schriftlich unter Angabe der Kreditkontonummer ... und der Referenznummer ... an die folgende Anschrift:
...
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihr Anliegen nur schriftlich bearbeiten können.

Mit freundlichen Grüßen

Sofern die Targobank von „einzelnen anderslautenden Entscheidungen“ spricht, so täuscht die Targobank Betroffene aus unserer Sicht über die derzeitige Rechtsprechungslage:

  1. Das Landgericht Düsseldorf – hier hat die Targobank ihren Hauptsitz – hat den Individualbeitrag rechtskräftig für unzulässig beurteilt und die Bank zur Erstattung an unseren Mandanten verurteilt.
  2. Bereits im Juli 2015 ist es einer Verbraucherschutzorganisation gelungen, der Targobank das weitere Berechnen des Individualbeitrages durch das Landgericht Düsseldorf verbieten zu lassen. Da dieses Urteil derzeit noch nicht rechtskräftig ist, meint die Targobank - offenbar trotz vorläufiger Vollstreckbarkeit des Urteils - ihre Vorgehensweise sei rechtmäßig.

Wenn Sie betroffen sind, nutzen Sie zunächst unseren Musterbrief. Bekommen Sie tatsächlich ablehnende Antwort, melden Sie sich bei uns. Wir kämpfen gerne um Ihr Geld!


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