Urheberrecht | Abmahnung | G&G Media GmbH | Rechtsanwalt Yussof Sarwari

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Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zur vorliegenden Abmahnung

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt ein Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Yussof Sarwari vor, in welchem dieser angibt, im Auftrag der G&G Media GmbH zu handeln. Mit der Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung bezüglich des Werks „Palma de Mallorca – Das deutsche Mädchencamp“ begangen zu haben. Unter Fristsetzung wird die Abgemahnte dazu aufgefordert, Schadenersatz zu zahlen sowie eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mehr zu Kanzlei Sarwari lesen Sie hier.

II. Was Sie zu Unterlassungserklärungen unabhängig von I. wissen sollten!

Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie unter Umständen sehr viele Jahre binden und für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie mögliche Strafzahlungen nach sich ziehen. Deshalb empfiehlt sich vorerst die Hinzuziehung eines auf dem Gebiet des Urheberrechts tätigen Rechtsanwalts, damit dieser prüft, ob eine Unterlassungserklärung umgangen werden kann.

III. Muss eine Abmahnung handschriftlich unterschrieben sein?

Mit dem am 09.10.2013 in Kraft getretenen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind einige Neuerungen bezüglich der inhaltlichen Voraussetzungen einer Abmahnung in Kraft getreten. Es wurde gesetzlich normiert, dass eine Abmahnung den Namen und die Firma des Abmahners enthalten muss, wenn sie durch einen Vertreter ausging. Allerdings besteht auch mit dem neuen Gesetz keine Pflicht die Abmahnung zu unterschreiben. Abmahnschreiben können sogar auch per E-Mail erfolgen (vgl. LG Hamburg vom 07.07.2009, Az.: 312 0 142/09).

IV. Gibt es unabhängig von I. allgemein eine Fehlerwahrscheinlichkeit bei der Ermittung von IP-Adressen?

Leider kommt es bei den Ermittlungen auch zu Fehlern. So führte beispielsweise ein Zahlenverdreher in der IP-Adresse dazu, dass eine falsche Person die Abmahnung erhielt (LG Stuttgart vom 16.07.2007, Az.: 17 0 243/07).

Auch die Zuverlässigkeit der „Antipiracy-Programme“ wird häufig bezweifelt. Das Programm „Observe“ der Firma GuardaLey Ltd. registrierte wohl bereits Anfragen für Downloads, die aber keine Urheberrechtsverletzung darstellten (LG Berlin vom 03.05.2011, Az.: 16 0 55/11).

Deshalb ist es wichtig, dass eine IP-Ermittlungssoftware regelmäßig von unabhängigen Gutachtern überprüft wird. Wenn eine Kontrolle der Software erst erfolgt, wenn abgemahnt wurde, ist dies für den Beweis einer Rechtsverletzung in der Regel nicht ausreichend.

V. Abmahnung erhalten? Rufen Sie an!

Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon bei Abmahnungen an, welche jedoch vom Beratungsinhalt und -umfang keine vollständige Erstberatung ist.


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