Urheberrecht: Forderung von Lizenzgebühren durch Herrn Thomas W.

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Uns liegen unterschiedliche E-Mails von Herrn Thomas W., handelnd unter der geschäftlichen Bezeichnung TW Photomedia, vor, mit welchen er tatsächliche oder angebliche unberechtigte Nutzungen seiner Fotografien rügt und die Zahlung einer Lizenzgebühr fordert.

Erfahrungsgemäß gibt Herr W. die Angelegenheit an seine Rechtsanwälte ab, wenn keine Einigung gelingt, so dass es sich bereits zu diesem frühen Stadium anbietet, die Sache ernst zu nehmen, um ggf. keine unnötigen weiteren Kosten zu veranlassen. Voraussetzung für eine Beendigung in diesem frühen Stadium ist selbstverständlich eine angemessene Lizenzgebühr. Ob eine solche von Herrn W. angeboten wird, kann nicht allgemein beantwortet werden, es handelt sich hier vielmehr um eine Tatfrage, da sich die Höhe der Gebühr nach der Nutzungsdauer und auch der Art (und Häufigkeit) der Nutzung richtet, so dass eine Prüfung unumgänglich ist.

Grundsätzlich bestehen im Falle einer Verletzungshandlung Rechte des Rechteinhabers auf Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz. Diese Ansprüche werden üblicherweise mittels einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt geltend gemacht. Es ist daher auch für den Fall, dass ein Lizenzvertrag geschlossen werden soll, darauf zu achten, dass diese durch die Verletzungshandlung entstandenen Ansprüche entweder nicht mehr geltend gemacht werden können oder aber seitens des Rechteinhabers hierauf verzichtet wird.

Zunächst ist daher am Sachverhalt zu prüfen, ob die vorgeworfene Verletzungshandlung überhaupt besteht, danach wäre bejahendenfalls zu prüfen, welche Lizenzgebühr angemessen ist, bevor Verhandlungen aufgenommen werden. Hierbei ist dann auch zu beachten, dass eine endgültige Beendigung der Angelegenheit gelingt.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung

Sofern Sie ein Schreiben von Herrn W. erhalten haben, stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht gerne telefonisch oder via E-Mail für eine kostenlose und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung zur Verfügung. Sie können mir vorab bereits das Schreiben für eine bessere Einschätzung zukommen lassen, ich melde mich gerne bei Ihnen zurück.


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