Urheberrecht I Abmahnung | Warner Bros. Entertainment GmbH | Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Achtung: Hinweise oder Empfehlungen in diesem Beitrag, sind diese ausschließlich von allgemeiner Natur. Der Beitrag ist keine Rechtsberatung und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zu den vorliegenden Abmahnschreiben aus dem Jahr 2015

In der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus dem Jahr 2015 vor, in welchen diese mitteilen, im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH abgemahnt zu haben. Mit den Abmahnungen wird der Angeschriebene dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Geldbetrag zu zahlen. Wegen folgender Werke war in den uns vorliegenden Abmahnungen im Jahr 2015 abgemahnt worden: „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ (Film); „The Originals – When The Levee Breaks“ (TV-Folge); „The Vampire Diaries – I Never Could Love Like That“ (TV-Folge); „American Sniper – Die Geschichte des Scharfschützen Chris Kyle“ (Film).

II. Zu Unterlassungserklärungen unabhängig von I. allgemein

Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie sehr viele Jahre binden, was für Sie erhebliche Handlungseinschränkungen und Kostenfolgen nach sich ziehen kann. Es empfiehlt sich deshalb hier vor Abgabe einer Unterlassungserklärung die rechtzeitige Hinzuziehung eines auf dem Gebiet des Urheberrechts tätigen Rechtsanwaltes, unter Beachtung möglicher Fristen.

III. Rechtsberatung nötig?

  • Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei ist für Sie unter nebenstehender Nummer telefonisch erreichbar.
  • Vertiefte Kenntnisse bezüglich Abmahnungen im Urheberrecht.

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