Urheberrecht|LEONINE Distribution GmbH|Kanzlei Frommer Legal|Abmahnung|Filesharing

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Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zu der in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnung

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt eine Abmahnung aus dem Jahr 2020 vor. Die Kanzlei Waldorf Frommer (z.Zt. Frommer Legal) gibt in der Abmahnung an, im Auftrag der LEONINE Distribution GmbH (Sitz in München) zu handeln. Grund für das Tätig werden, ist die Verletzung eines Urheberrechts an dem Film „Guns Akimbo“. Das Urheberrecht ist ein Teil des Medienrechts. Dem Angeschriebenen wird vorgeworfen, das Verwertungsrecht gemäß § 16 UrhG und das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG an dem Film verletzt zu haben. Ohne die Erlaubnis des Urhebers soll der Film über ein Filesharing-Programm angeboten und einer unbegrenzten Anzahl Dritter zum Download zur Verfügung gestellt worden sein

II. Rechtlicher Hintergrund zum Filesharing 

Beim Filesharing werden Dateien meist über ein Peer-To-Peer Netzwerk übertragen und zugänglich gemacht. Die Dateien können auf einem zentralen oder einem dezentralen Server gespeichert werden. Bei einem dezentralen Server werden die Dateien von unterschiedlichen Servern zusammengesetzt. Oftmals werden Filme auf Online-Tauschbörsen Dritten zur Verfügung gestellt. Das Herunterladen oder Einstellen von Dateien auf Online-Tauschbörsen kann jedoch die Verwertungsrechte des Urhebers darstellen.

Von großen Interesse für den Urheber sind die folgenden Ansprüche:

  • Unterlassungsanspruch gemäß § 97 Abs. 1 S. 1, 2 UrhG
  • Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG
  • Aufwendungsersatzanpruch gemäß § 97a Abs. 3 S. 1 UrhG

Oftmals soll der Empfänger einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und verschiedene Kosten tragen, um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Jedoch sollten sowohl die Abmahnung als auch die Unterlassungserklärung von einem Anwalt überprüft werden. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, einen auf das IT- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

III. Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie sofort die AID24 Rechtsanwaltskanzlei an!

Bei Erhalt einer solchen Abmahnung sollte geprüft werden, ob diese rechtmäßig ist. Als Service der AID24 Rechtsanwaltkanzlei wird Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon bei Abmahnungen angeboten, welche jedoch vom Beratungsinhalt und -umfang keine vollständige Erstberatung darstellt. Außerdem hat die AID24 Rechtsanwaltskanzlei Erfahrung mit den unterschiedlichsten Kanzleien.

  • Besonders vertiefte Kenntnisse im IT-Recht und Urheberrecht,
  • Mandanten gegen Abmahngegner seit mehr als 10 Jahren vertreten,
  • In vielen Fällen konnten wir sehr erhebliche Fehler im Abmahnschreiben finden, somit war keine Zahlung zu leisten und keine Unterlassungserklärung von unseren Mandanten abzugeben,
  • Viel Erfahrung mit Abmahnungen bei Filesharing.

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