Urheberrecht | Universum Film GmbH | Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Abmahnung

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I. Zu den in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnungen

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, in welchen diese angibt, im Auftrag der Universum Film GmbH abzumahnen. Mit der jeweiligen Abmahnung wird dem Angeschriebenen vorgeworfen, dass dieser das Urheberrecht verletzt habe. Folgende Werke wurden nach den uns vorliegenden Abmahnungen abgemahnt: „It Follows“ (Film); „Riddick – Überleben ist seine Rache“ (Film).

II. Worum handelt es sich bei einem Unterlassungsanspruch?

Ein Unterlassungsanspruch meint, dass der Rechtsinhaber von demjenigen, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat, verlangen kann, von weiteren Rechtsverletzungen in Zukunft abzusehen (LG Köln, 21.04.2010, Az.: 28 O 596/09). Wenn jemand eine Urheberrechtsverletzung vorgenommen hat, besteht die Gefahr, dass er eine solche in Zukunft erneut vornehmen wird (BGH vom 20.06.2013, Az.: I ZR 55/12).

Durch eine Unterlassungserklärung verspricht der Abgemahnte dem Rechtsinhaber, dass er künftige Rechtsverletzungen nicht mehr vornehmen wird. Da ein bloßes Versprechen indes noch keine ausreichend abschreckende Wirkung hat, besteht grundsätzlich auch noch die Verpflichtung, bei einem weiteren Verstoß eine Vertragsstrafe zu zahlen. Mehr unter https://www.aid24.de/anwalt-gegen-abmahnung

III. Strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt?

Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie möglicherweise sehr viele Jahre binden und kann für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie auch Kostenfolgen nach sich ziehen. Beachten Sie hier, dass es weniger belastende Verteidigungsstrategien gibt, als eine modifizierte Unterlassungserklärung. Hierzu finden Sie mehr unter www.aid24.de.

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